NEU: Pflanzenschutzwarndienst für den Ackerbau im Bodenseekreis

Der Bodenseekreis wird im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Landes Baden-Württemberg einen Pflanzenschutz-Warndienst für den Ackerbau einrichten. Dieser Warndienst soll das bestehende Angebot der Warndienste für Obst, Hopfen und Wein ergänzen und dazu beitragen, Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß zu reduzieren und effizient einzusetzen. Zukünftig haben Sie die Möglichkeit regelmäßig aktuelle Hinweise zum Pflanzenschutzeinsatz im Ackerbau per E-Mail vom Landwirtschaftsamt zu erhalten. Da sich der Warndienst gerade im Aufbau befindet, werden die Warnmeldungen zunächst in Kooperation mit den benachbarten Landwirtschaftsämtern und dem Regierungspräsidium Tübingen erstellt. Unser Ziel ist es aber in absehbarer Zeit einen eigenständigen Warndienst für den Bodenseekreis zu etablieren.

Anmeldung: Wenn Sie den Warndienst regelmäßig per E-Mail erhalten wollen, senden Sie eine kurze Nachricht an warndienst-ackerbau@bodenseekreis.de mit der E-Mail-Adresse auf die wir den Warndienst zukünftig schicken sollen.

Abmeldung: Sollten Sie diesen Newsletter in Zukunft nicht mehr erhalten wollen, können Sie sich jederzeit mit einer kurzen Nachricht an warndienst-ackerbau@bodenseekreis.de abmelden.

Aktuelle Warnfaxe

Newsletter zur Pflanzenschutzmittelreduktion

Pflanzenschutzmittel mit kupferhaltigen Wirkstoffen im Weinbau

Formular zur Anzeige erhöhter Ausbringmengen von Pflanzenschutzmitteln mit kupferhaltigen Wirkstoffen im Weinbau

Kontrolle des integrierten Pflanzenschutzes

Ab dem Jahr 2021 ist die Kontrolle des Integrierten Pflanzenschutzes im Rahmen des landwirtschaftlichen Fachrechtes bundesweit vorgesehen. Hierzu wurde ein Fragebogen mit den 8 Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutz nach Anhang III der EU-Richtlinie 2009/128/EG entwickelt und eine erläuternde Broschüre dazu verfasst. Im Rahmen der Fachrechtskontrollen wird bei Betriebskontrollen die Einhaltung des Integrierten Pflanzenschutzes abgefragt. Die landwirtschaftlichen Betriebsleitungen haken dazu die von ihnen durchgeführten Maßnahmen im Fragebogen ggf. zusammen mit Hilfe der kontrollierenden Person ab. Der ausgefüllte Fragebogen verbleibt auf dem Betrieb und ist zusammen mit den Pflanzenschutzunterlagen aufzubewahren. Im Kontrollprotokoll wird vermerkt, dass die Abfrage des integrierten Pflanzenschutzes stattgefunden hat.


Die allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes (pdf)

Warndienst Hopfenbau

Warndienst Obstbau

Bienenschutz bei Tankmischungen von Rapsinsektiziden

Die Einstufung eines Pflanzenschutzmittels als B4 (bienenungefährlich) gilt nur für die Einzelanwendung des Mittels bis zur maximalen zugelassenen Aufwandmenge, nicht aber für Tankmischungen mehrerer Insektizide. Somit ist die Ausbringung von Tankmischungen unterschiedlicher B4-Insektizide im blühenden Raps nicht zulässig!

Für eine Mehrzahl an Rapsinsektiziden ist außerdem Auflage NN 410 (siehe Gebrauchsanweisung) zu beachten. Danach ist das jeweilige Mittel als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen dieser Mittel in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.

Pflanzenschutz-Sachkunde-Ausweis im Scheckkartenformat

Seit 26.11.2015 ist beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln die Vorlage des Sachkundenachweises erforderlich. Gleichermaßen muss ab diesem Termin jeder "gewerbliche" Anwender von Pflanzenschutzmitteln (auch ausländische Saison AK) den neuen Ausweis im Scheckkartenformat vorlegen können.

Die Beantragung des neuen Ausweises erfolgt vorzugsweise über das Internet (“online“) unter https://www.pflanzenschutz-skn.de/dislservice/faces/index.xhtml oder schriftlich (= Bedingung bei ausländischen Hilfskräften) beim zuständigen Landratsamt. Mit dem Antrag zur Ausstellung des Sachkundenachweises ist der Ausbildungsnachweis einzureichen, durch den der Antragsteller die Sachkunde erlangt hat. Die turnusmäßige erforderliche Fortbildung von 4 Stunden im 3-jährigen Zyklus muss auch bei ausländischen Hilfskräften immer auf Deutsch und damit sinnigerweise in Deutschland erfolgen. 

Der aktuelle 3-Jahreszyklus hat mit dem 01.01.2019 begonnen und endet am 31.12.2021. In diesen Wintermonaten werden Fortbildungsveranstaltungen angeboten. Der neue Fortbildungszeitraum läuft von 2019 bis 2021. Die Teilnahmebescheinigungen sind aufzubewahren und müssen bei Kontrollen zur Verfügung stehen.