Ab sofort muss für jedes Boot und Motor, welche aus einem Drittland in die EU eingeführt wird, ein Verzollungsnachweis vorgelegt werden. Dies gilt sowohl für Neuwaren als auch Gebrauchtwaren.
Der Verzollungsnachweis (Einfuhrabgabebescheid) kann bei Neuwaren auf den Importeur ausgestellt werden, der als Verkäufer agiert.

Das Schifffahrtsamt des Landratsamtes Bodenseekreis ist für das Nordufer des Bodensees zwischen Sipplingen und Kressbronn a. B. zuständig. Bootsinhaber, welche in einem dieser Häfen einen Liegeplatz haben, oder Wassersportschulen in diesem Gebiet wenden sich an das Schifffahrtsamt des Bodenseekreises.

Wer nicht Anrainer am Bodensee ist, kann sich in schifffahrtsrechtlichen Angelegenheiten auf deutscher Seite an das Landratsamt Bodenseekreis, das Landratsamt Konstanz oder das Landratsamt Lindau wenden.

Online-Dienste

Die PIN-Nummer zur Terminvereinbarung erhalten Sie mit dem Aufforderungsschreiben zur Bootsabnahme.

Hier können Sie einen Termin beim Schifffahrtsamt des Landratsamts Bodenseekreis in Friedrichshafen vereinbaren:

Schifffahrtsamt

Glärnischstraße 1 - 3, Raum G E17
88045 Friedrichshafen

Tel.: 07541 204-0
oder wählen Sie die
Behördennummer 115 (ohne Vorwahl)
schifffahrtsamt@bodenseekreis.de