Seit dem 15. Mai 2003 müssen auch für Schweine ähnlich wie bereits seit einigen Jahren für Rinder Verbringungsmeldungen an die Zentrale Datenbank abgegeben werden. Eine bundesweite Auswertung zeigt, dass in Baden-Württemberg die Meldungen nur zögerlich anlaufen.
Die Erfahrungen bei der Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche sowie der Schweinepest haben deutlich gemacht, wie wichtig es ist, Herkunft und Verbleib von Schweinen zuverlässig und rasch zurückverfolgen zu können. So können mögliche Infektionsquellen schnell ermittelt und beseitigt und der Schutz gesunder Tierbestände noch besser gewährleistet werden als bisher. Leider sind die betroffenen Betriebe in Baden-Württemberg ihrer Meldepflicht bis jetzt sehr zögerlich nachgekommen. Von insgesamt 23.077 meldepflichtigen Betrieben haben bis zur Mitte des Jahres nur 3.702 Betriebe eine Übernahmemeldung abgegeben. Zieht man die häufigen Tierbewegungen im Schweinesektor in Betracht, so entspricht dies bei weitem nicht den real vorgenommenen Schweinetransporten. Von dieser "Meldemüdigkeit" ist auch der Bodenseekreis nicht ausgenommen. Das Veterinäramt des Landratsamtes Bodenseekreis weist deshalb auf folgendes hin: In Baden-Württemberg muss seit dem 15. Mai diesen Jahres jeder, der Schweine in seinen Betrieb übernimmt - also schweinehaltende landwirtschaftliche Betriebe, aber auch Viehhändler, Transporteure, Schlachtbetriebe und sonstige Schweinehalter (z.B. Zuchtverbände, die Auktionen oder Ausstellungen durchführen) - dies innerhalb von 7 Tagen an die zentrale Datenbank melden. Gemeldet werden kann per Post oder Fax an den LKV (Landesverband Baden-Württemberg für Leistungsprüfungen in der Tierzucht e.V., Postfach 13 09 15, 70067 Stuttgart, Fax: 0711 92547 310) oder direkt über Internet an die zentrale Datenbank (http://www.hi-tier.de). Meldekarten sind beim LKV auf Bestellung erhältlich. Melden muss nur der aufnehmende Betrieb, er gibt bei der Meldung Namen und Registriernummer des abgebenden Betriebes an. So wird jede Tierbewegung nur einmal gemeldet. Geburten müssen nicht gemeldet werden. Zusätzlich zu der Übernahmemeldung muss jeder Schweinehalter am 1. Januar jeden Jahres eine Stichtagsmeldung abgeben. Das Veterinäramt appelliert an alle Schweinehalter, Transporteure, Viehhändler und Schlachtbetriebe, im Interesse einer wirkungsvollen Seuchenbekämpfung und damit im Interesse der gesamten Landwirtschaft ihre Meldepflicht ernst zu nehmen und dieser nachzukommen. Unregelmäßigkeiten bei den Meldungen erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass ein Betrieb unangemeldet kontrolliert wird. Verstöße gegen diese Vorschriften können nach der Viehverkehrsverordnung als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet werden. Für Fragen steht das Veterinäramt im Landratsamt Bodenseekreis gerne zur Verfügung. Dort erhalten Sie auch kostenlos eine Broschüre mit ausführlichen Informationen zu diesem Thema. Ansprechpartner: Landratsamt Bodenseekreis- Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Albrechtstr. 67, 88045 Friedrichshafen Telefon: 0 75 41-20 45 177, Fax: 0 75 41-20 45 555, E-Mail: vet@bodenseekreis.de