Mit Datum vom 26. Februar 2004 hat Landrat Siegfried Tann die Verordnung des Landratsamtes Bodenseekreises über das Landschaftsschutzgebiet „Württembergisches Bodenseeufer - Neufassung Teilbereich Friedrichshafen-West“ unterschrieben. Am Tage nach der Bekanntmachung tritt die Verordnung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bereits aus dem Jahre 1940 stammende, teilweise durch bauliche Entwicklungen überholte alte Schutzverordnung außer Kraft.
Ziel des Landratsamtes ist es, mit der Neufassung die heute noch nicht oder nur untergeordnet bebauten Freiflächen am Bodenseeufer als Teile der wichtigen Vernetzungslinien zwischen Bodenseeufer und Hinterland sowie als wertvollen Grüngürtel entlang des Bodenseeufers dauerhaft als stadtnahe und innerstädtische Freiflächen zu erhalten. Landrat Siegried Tann: „Die Flächen sollen nicht nur als Lebensraum für Tiere und Pflanzen gesichert werden, sondern auch für die naturverträgliche Erholung in einem teilweise naturnahen Umfeld“.
Waren große Teile des Geltungsbereiches der Verordnung zumindest in der öffentlichen Diskussion unstrittig, so bewegte die Änderung der Schutzgebietsgrenze im Bereich des heutigen See- und Freibades in Fischbach die Bevölkerung Friedrichshafens. Ausfluss hieraus waren eine Vielzahl von Bedenken, die im Laufe des Verfahrens im Landratsamt eingingen, sowie drei Petitionen, mit denen sich der Petitionsausschuss des Landtages befassen musste.
Bei der Abwägung der verschiedenen Belange war für das Landratsamt von entscheidender Bedeutung, dass die Flächen des heutigen Bades durch die vorhandenen Baulichkeiten, aber auch durch den bereits bestehenden Bebauungsplan „Uferzone Fischbach“ vorbelastet sind. Aufgrund des rechtskräftigen Bebauungsplans sind noch über den vorhandenen Bestand hinaus weitere Baumaßnahmen zulässig. Auch diese mussten in der Abwägung berücksichtigt werden. Darüber hinaus spielte die Planungsabsicht der Stadt Friedrichshafen eine entscheidende Rolle, die für den Bereich in Fischbach ein Thermal- und Erlebnisbad mit Gesundheitszentrum für die Bevölkerung vorsieht. Ein wesentlicher Faktor in der Gesamtkonzeption des Bades ist dabei die gleichzeitige Nutzung des Geländes als Frei- und Seebad. Diese Planung schließt nach Auffassung der Stadt alternative Standorte aus.
Bei der Entscheidung war ebenso zu berücksichtigen, dass die ökologisch wertvollen Flächen auch weiterhin im Schutzgebiet verbleiben. So liegen der Uferbereich, der Seehag, selbst große Teile der heutigen Liegewiese weiterhin im Landschaftsschutzgebiet. Fachgutachten haben ergeben, dass unter Beachtung verschiedener Rahmenbedingungen keine erheblichen Beeinträchtigungen vom Thermalbad auf die ökologisch wertvollen Lebensräume ausgehen. Teil dieser Rahmenbedingungen ist auch der Vertrag zwischen Landratsamt und Stadt Friedrichshafen zur Minimierung des Vogelschlages.
Unter Abwägung dieser und weiterer Aspekte hat sich Landrat Siegfried Tann entschieden, die Neufassung der Verordnung zu unterzeichnen, die voraussichtlich am 3. März 2004 in den Tageszeitungen des Bodenseekreises bekannt gemacht werden soll.