Alle Dienststellen des Landratsamts Bodenseekreis bleiben an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen (Dienstag, 24. bis Donnerstag, 26. Dezember 2024) sowie an Silvester und Neujahr (31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025) geschlossen.

Ausschreibung durch den regionalen Arbeitskreis

Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF)– Ziel 3 fließen für den Förderzeitraum 2005 wieder Mittel in den Bodenseekreis. Koordiniert durch das Landratsamt werden die EU- Mittel für Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung von Menschen verwendet, die auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind. Träger von beruflichen Bildungs- und Integrationsmaßnahmen können beim Landratsamt bis zum 18. Juni 2004 Ideen einbringen und Anträge stellen. Die EU-Fördermittel sind zweckgebunden für beschäftigungsfördernde Maßnahmen und Projekte, die speziell für benachteiligte Gruppen wie Jugendliche ohne Ausbildung, alleinerziehende Frauen, Migranten,  Langzeitarbeitslose, Behinderte oder psychisch kranke Menschen entwickelt werden sollen.

 

In der Förderperiode 2004 konnte zum Beispiel ein Projekt mit ESF-Mittel kofinanziert werden, bei dem junge behinderte oder psychisch kranke Menschen individuell gefördert werden, mit dem Ziel, sie in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln. Bei einer weiteren Maßnahme erhalten Frauen eine in Teilzeit angebotene Grundqualifizierung im Bereich Hauswirtschaft und Pflege. Durch theoretische und praktische Qualifizierung eröffnen sich den Teilnehmerinnen berufliche Perspektiven in einem Berufsfeld, in dem ein hoher Arbeitskräftebedarf besteht.

 

Die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt im Auftrag des Sozialministeriums bei der Landeskreditbank. Die Grundlage dafür bilden lokale Empfehlungen, die von einem speziell dafür eingerichteten Arbeitskreis ausgesprochen werden. Ihm gehören die Sozialpartner, das Arbeitsamt, das Landratsamt, die Vertreter der Wohlfahrtsverbände, des Bildungsbereichs und die Frauenbeauftragte des Bodenseekreises an. Geleitet wird der Arbeitskreis vom Sozialdezernenten des Bodenseekreises, Dr. Wolfgang Wasel. Beim Sozialdezernat ist eine Geschäftsstelle zur Abwicklung des gesamten Verfahrens eingerichtet worden.

 

Träger und Einrichtungen, die Interesse haben, eine ESF-geförderte Maßnahme zu beantragen, können sich im Landratsamt bei Wiltrud Bolien unter (07541) 204-5640, Fax 204-7640, E-mail: wiltrud.bolien@bodenseekreis.de melden.

Unter der Adresse www.sozialministerium-bw.de können der dem ESF zugrundeliegende Leitfaden und die Antragsformulare abgerufen werden.