Alle Dienststellen des Landratsamts Bodenseekreis bleiben an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen (Dienstag, 24. bis Donnerstag, 26. Dezember 2024) sowie an Silvester und Neujahr (31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025) geschlossen.

Kfz-Zulassungsstellen in Tettnang und Überlingen bleiben

Der Kreistag hat in der Sitzung vom 19. Mai 2004 beschlossen, dass die Kfz-Zulassungsstellen in Tettnang und Überlingen bleiben; die außenstellenbedingten Kosten teilen sich die Städte und der Landkreis. Für die Außenstelle in Tettnang soll eine bürger- und mitarbeiterfreundliche Unterbringung gefunden werden.

 

Im Zuge der allgemeinen Sparmaßnahmen sind auch die Kosten der Kfz-Zulassungsstellen in Tettnang und Überlingen auf den Prüfstand gekommen.

 

Die Zulassungsbehörde Bodenseekreis betreibt eine Hauptstelle in Friedrichshafen und je eine Außenstelle in Tettnang und Überlingen. In Friedrichshafen werden 65 % aller Zulassungsvorgänge inkl. Postbearbeitung und zentraler Funktionen erledigt. Die Außenstellen Tettnang und Überlingen führen ca. 15 % (Tettnang) und 20 % (Überlingen) reine Zulassungsvorgänge durch.

 

Aufgrund einer Sondervereinbarung mit den Städten Tettnang und Überlingen erfolgte die Unterbringung der Außenstellen bereits bislang mietfrei. Die Personalkosten einschließlich der außenstellenbedingten zusätzlichen Personalkosten trägt allein der Bodenseekreis. Die Bewirtschaftungs- und Sachkosten wurden einer Überprüfung unterzogen.

 

Der Kreistag hat folgenden Beschluss gefasst:

Der Bodenseekreis trägt wie bisher neben den gesamten Personalkosten die Reisekosten, die zusätzlichen EDV-Leitungs- und Telefonkosten. Die Zulassungsstelle in Überlingen verbleibt im bisherigen Gebäude mit der guten Parkplatzsituation und der Nähe zum TÜV.

 

Für die in einem sanierungsbedürftigen Altbau untergebrachte Außenstelle in Tettnang soll eine möglichst barrierefreie, den Anforderungen an den regen Publikumsverkehr angepasste räumliche Unterbringung geschaffen bzw. gefunden werden.