Der Verkehrssicherheitsrat Bodenseekreis informiert ...

Wer kennt die Situation nicht: Auf einer Straße mit zwei Fahrstreifen kommt eine Engstelle, z.B. eine Baustelle. Ein Wechsel auf den freien Fahrstreifen steht bevor. Man wechselt also möglichst frühzeitig den Fahrstreifen und dann fährt auf dem noch freien Fahrstreifen doch tatsächlich jemand an einem vorbei und will sich vorne „reindrängeln“! „Nicht mit mir!“ wird sich mancher denken und lässt den „Drängler“ nicht wechseln.

 

Diese Situationen sind genauso alltäglich wie das Verhalten selbst falsch ist.

Richtig verhält sich, wer auf der einmündenden Fahrspur ganz bis zum Einmündungsende vorfährt und sich dann im Reißverschlussverfahren abwechselnd mit den Fahrzeugen der weiterführenden Spur einfädelt. Dabei ist der Richtungswechsel anzuzeigen (blinken). Solche Schilder unterstützen die Kraftfahrer und kündigen eine Engstelle an.

 

Den Fahrzeugen vor der Engstelle ist das Einordnen auf den weiter führenden Fahrstreifen zu ermöglichen. Dies stellt seit 01.02.2001 § 7 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung klar. Wer also auf den Vordermann zu dicht auffährt, um vermeintliche „Drängler“ nicht reinzulassen, handelt schlichtweg verkehrswidrig.

Wer zu früh den Fahrstreifen wechselt verursacht Stauwellen auf dem endenden Fahrstreifen. Durch ungeordnetes Einreihen wird vorhandener Verkehrsraum verschenkt. Die Verkehrskapazität wird dadurch stark gesenkt. Neben der Staugefahr steigt auch die Unfallgefahr erheblich durch falsches Verhalten beim Einfädeln an.

Das geordnete Reißverschlussverfahren dient dem Verkehrsfluss. Es verhindert zusätzliche Stau und baut Stress ab. Und wenn dann mal auch zwei oder drei Fahrzeuge gleichzeitig wechseln, dann war es auch noch eine nette Geste. Denn mit Gelassenheit läuft’s einfach besser.