Alle Dienststellen des Landratsamts Bodenseekreis bleiben an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen (Dienstag, 24. bis Donnerstag, 26. Dezember 2024) sowie an Silvester und Neujahr (31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025) geschlossen.

Nichtanschnallen kann tödlich enden

Immer häufiger muss die Polizei bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen und bei Verkehrskontrollen feststellen, dass Kraftfahrzeuglenker sowie deren Mitfahrer und Mitfahrerinnen mitunter bewusst auf die Schutzwirkung des Sicherheitsgurtes verzichten. Gerade die Gruppe der „Jungen Fahrer“ zwischen 18 und 24 Jahren, die schon seit Jahren überproportional am Unfallgeschehen beteiligt sind, verzichten nicht selten auf das Anlegen des Sicherheitsgurtes, weil dieser ihrer Ansicht nach hinderlich, unnötig oder einfach „uncool“ ist. Eine Einstellung, die angesichts der bereits bei Verkehrsunfällen mit geringer Geschwindigkeit auftretenden Risiken für Gesundheit oder Leben sehr betroffen macht. So entsprechen die Aufprallgewichte bei einem Unfall mit 50 km/h dem 25-fachen des Eigengewichts. Bei 70 km/h sogar dem 50-fachen. Das Aufprallgewicht einer 75 kg schweren Person beträgt somit 1875 kg bzw. 3750 kg. Auch der Airbag entfaltet seine Wirkung im Bedarfsfall nur zusammen mit dem Sicherheitsgurt. Unangeschnallte Fahrer sind durch den mit hoher Geschwindigkeit – circa 300 km/h – auslösenden Airbag zusätzlich gefährdet. 

Wie eine Auswertung im Regierungsbezirk Tübingen ergab, sind im vergangenen Jahr von insgesamt 81 im Straßenverkehr getöteten Fahrzeuginsassen, die gurtpflichtig waren, 22 (27 %) nicht angeschnallt gewesen. In der Altersgruppe der 18 – 24 Jährigen, in der 29 Verkehrstote zu beklagen waren, sind allein 9 (31 %) nicht angegurtet gewesen. Erschreckend war vor allem, dass von vier ums Leben gekommenen Jugendlichen drei – aus welchen Gründen auch immer – auf das Tragen des Sicherheitsgurtes verzichtet hatten.

 

Anlässlich einer landesweiten Kontrollaktion im April dieses Jahres wurden im Bodenseekreis an einem Tag 584 Fahrzeuge mit 723 Personen überprüft. Dabei wurden insgesamt 160 Verstöße gegen die Anschnall- und Kindersicherungspflicht – mithin eine Quote von 22 % nicht ordnungsgemäß gesicherter Fahrzeuginsassen – festgestellt.

Der Verkehrssicherheitsrat Bodenseekreis bietet nun an zwei Aktionstagen umfassende Information zur Gurt- und Kindersicherung an, um dadurch dem festgestellten Trend entgegen zu wirken. Mit Informationsständen zum Thema Gurt / Rückhaltesysteme werden die Polizeidirektion Friedrichshafen sowie die Verkehrswacht Bodenseekreis mit einem Kinder-Gurtschlitten und die Landesverkehrswacht Baden-Württemberg mit einem Erwachsenen-Gurtschlitten am

 

Dienstag, 7. September 2004, von 10.00 bis 15.00 Uhr

auf der Hofstatt in Überlingen und am

 

Donnerstag, 9. September 2004, im gleichen Zeitraum

beim Platanengarten neben dem Zeppelin-Museum in Friedrichshafen

 

für dieses Problem nachhaltig sensibilisieren. Dabei richten sich die Informationen und Appelle nicht nur an die „Jungen Fahrer“, sondern auch an die erfahrenen Kraftfahrzeugführer, die es selbst mit der Gurtpflicht nicht so genau nehmen und ferner nicht selten bei ihren mitfahrenden Kindern  auf eine entsprechende Sicherung verzichten.

 

Begleitet werden die Aktionstage von polizeilichen Überwachungsmaßnahmen, bei denen festgestellte Gurtverstöße konsequent beanstandet werden. Verstöße gegen die Anschnallpflicht werden bei Erwachsenen immerhin mit einem Verwarnungsgeld von 30 Euro und bei nicht bzw. nicht ausreichend gesicherten Kindern mit einem Verwarnungsgeld von 30 bis 50 Euro (die Höhe des Verwarnungsgeldes hängt auch davon ab, ob ein oder mehrere Kinder nicht bzw. nicht ausreichend gesichert sind) geahndet.

Außerdem gilt es, zu bedenken, dass einem Kfz-Insassen, der den Sicherheitsgurt nicht anlegt, grundsätzlich ein Mitverschulden an seinen infolge der Nichtanlegung des Gurtes erlittenen Unfallverletzungen gemäß § 254 Absatz 1 BGB zur Last gelegt wird.