Im Rahmen der Verwaltungsreform des Landes Baden-Württemberg wird das Versorgungsamt Ravensburg zum 01.01.2005 aufgelöst und anteilig in die Landratsämter Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen eingegliedert.
Ab diesem Zeitpunkt sind diese Landratsämter für die Einwohner des jeweiligen Landkreises für Feststellungsanträge nach dem Schwerbehindertenrecht zuständig. Versorgungsangelegenheiten nach dem Bundesversorgungsgesetz, Soldatenversorgungsgesetz, Zivildienstgesetz, Gewaltopferentschädigungsgesetz und Infektionsschutzgesetz werden für diese Landkreise im Rahmen einer Kooperation beim Landratsamt Ravensburg bearbeitet.
Aufgrund des Zuständigkeitswechsels ändert sich nichts an den bisher getroffenen Feststellungen oder ausgestellten Ausweisen. Auch tritt in der Zahlung der Rentenleistungen keine Änderung ein.
Im Hinblick auf den reformbedingten organisatorischen Aufwand, der dadurch bedingten Umstellung der Datenverarbeitung sowie der erforderlichen Akten- und Möbeltransporte kann der gewohnte Dienstbetrieb des Versorgungsamtes Ravensburg derzeit jedoch nur eingeschränkt aufrecht erhalten werden.
Für die dadurch entstehenden Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung bitten wir um Verständnis.