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Landeswettbewerb zur Auszeichnung kommunaler Bürgeraktionen im Jahr 2005

Auch in diesem Jahr sollen   wie schon in früheren Jahren   im Land Baden-Württemberg kommunale Bürgeraktionen ausgezeichnet und damit vorbildliche Leistungen von Bürgerinnen und Bürgern auf kommunaler Ebene im Dienst der Gemeinschaft öffentlich anerkannt werden. Die Auszeichnung soll zugleich zu eigenverantwortlichem, gemeinnützigem Handeln und zu kritischem Engagement für das Gemeinwohl ermutigen und den ehrenamtlichen, bürgerschaftlichen Einsatz als notwendige Ergänzung und Alternative zum Handeln der öffentlichen Verwaltung auf dem Gebiet der öffentlichen Daseinsvorsorge betonen.

 

An dem hierfür ausgeschriebenen Wettbewerb, zu dem das Innenministerium im Auftrag von Landtag und Landesregierung einladen, können sich Personen oder Personengruppen (auch Vereine, Netzwerke und Verbände) beteiligen, die in ihrer Gemeinde oder in ihrem Landkreis gemeinnützige, im örtlichen Bereich liegende Ziele zur Ergänzung oder anstelle öffentlicher Leistungen in gesetzlich zulässiger Weise verfolgen (Bürgeraktionen). Bürgeraktionen, die überwiegend durch Zuschüsse der öffentlichen Hand finanziert werden, kommen für eine Auszeichnung nicht in Betracht.

 

Die Wettbewerbsgrundsätze sind auch unter www.im.baden-wuerttemberg.de unter der Rubrik „Starke Kommunen/Wettbewerb Bürgeraktionen“ als pdf.-Datei abrufbar.

Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt aufgrund eigener Bewerbung der Bürgeraktion oder aufgrund eines Vorschlags Dritter (insbesondere durch die Gemeinden und Landkreise, aber auch durch jede Privatperson), wobei das Einverständnis der Bürgeraktion mit dem Vorschlag nachgewiesen sein soll.

 

Auszeichnungswürdige Zielsetzungen von Bürgeraktionen können in verschiedenen Bereichen auf örtlicher Ebene im allgemeinen kommunalen Bereich, im sozialen und kulturellen Bereich liegen. Die nachfolgenden Beispiele sind nicht abschließend.

 

Im allgemeinen kommunalen Bereich beispielsweise

  • die Schaffung oder Erweiterung öffentlicher Einrichtungen,
  • die Erhaltung bedeutender Bausubstanzen und Kulturdenkmale sowie die Pflege des Ortsbilds,
  • die Förderung umweltbewussten Verhaltens (wie beispielsweise zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen, Energieeinsparung),
  • der Umweltschutz, der Naturschutz, die Landschaftspflege sowie der Tierschutz und
  • die Förderung und Entwicklung des ländlichen Raumes.

Im sozialen Bereich beispielsweise

  • die Kinder- und Jugendbetreuung,
  • unterstützende Patenschaften für Kinder/Jugendliche im Schul- und Ausbildungsbereich,
  • die Förderung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern,
  • die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Kinder und Jugendliche,
  • die Alten- und die Nachbarschaftshilfe,
  • die Betreuung und Integration Behinderter in die Gesellschaft,
  • die Hilfe für alleinerziehende Mütter und Väter,
  • die Eingliederung von Aussiedlern,
  • die Integration von auf Dauer bleibeberechtigten Ausländern,
  • Sprachförderung von Migrantenkindern,
  • die Hilfe für soziale Randgruppen und
  • beispielhafte Jugendinitiativen,
  • Kriminalitätsverhütung und –bekämpfung,
  • kommunale Präventionsarbeit,
  • Engagement für die Straffälligenhilfe,
  • Drogenhilfe,
  • AIDS-Hilfe,
  • Hilfen für psychisch Kranke und
  • gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen (Selbsthilfegruppen chronisch Kranker).

Im kulturellen Bereich beispielsweise

  • die Pflege und Förderung des örtlichen Volks- und Brauchtums,
  • die Pflege und Förderung der Musik, der Literatur, des Theaters und
  • die Förderung von Sport, Spiel und Freizeitgestaltung.

Beteiligen können sich derzeit tätige Bürgeraktionen sowie Bürgeraktionen, deren Abschluss nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Beteiligen können sich auch Bürgeraktionen, die schon an einem früheren Wettbewerb teilgenommen haben, sofern sie nicht schon für dasselbe Vorhaben ausgezeichnet wurden.

 

Zur Teilnahme sind folgende Unterlagen und Angaben erforderlich: ein möglichst mit Anschauungsmaterial (z.B. Bildern, Broschüren) versehener Bericht über Beginn, Dauer bzw. zeitlichen Aufwand, Ziele, Arbeit und Leistungen der Bürgeraktion, aus dem sich ergeben soll, inwieweit die Bürgeraktion den einzelnen Bewertungsmerkmalen entspricht, eine Darstellung der Finanzierung und Folgelasten der Vorhaben, die Benennung eines gesetzlichen Vertreters oder einer Vertrauensperson der Bürgeraktion und einer Stellvertretung (jeweils mit Postanschrift und Telefonnummer). Mit der Teilnahme am Wettbewerb willigt die Bürgeraktion in die öffentliche Darstellung ihrer Tätigkeit ein.

 

Für eine Auszeichnung kommen im Jahr 2005 Bürgeraktionen in Betracht, die nach allgemeiner Anschauung von den Beweggründen, der Tätigkeit und der Wirkung her beispielhaft sind.

Bei der Bewertung der Beweggründe einer Bürgeraktion kommt es insbesondere darauf an, ob sie vorrangig von uneigennützigen Interessen bestimmt ist und in welchem Umfang sie aus eigener Initiative entwickelt wurde.

Für die Bewertung der Tätigkeit der Bürgeraktionen sind Merkmale wie Art und Dauer der Tätigkeit, Ideenreichtum, Originalität, Zahl der Beteiligten (zu trennen nach aktiven und fördernden Mitgliedern), deren zeitlicher und finanzieller Einsatz, die Übernahme von Lasten oder Pflichten und die erreichten Ziele von besonderer Bedeutung.

 

Für die Bewertung der Wirkung einer Bürgeraktion wird auf folgende Merkmale besonderer Wert gelegt: die Förderung der Gemeinschaft, die Hilfe für Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie die Selbsthilfe, die Ausstrahlung in die Öffentlichkeit und die Vorbildlichkeit der Aktion für ähnliche Aktionen anderer Bürgerinnen und Bürger.

 

Die Bewerbungen sollen bei der Gemeinde oder dem Landratsamt, innerhalb deren Gebiet die Bürgeraktion den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit hat, eingereicht werden. Bewerbungsschluss beim Landratsamt Bodenseekreis – Kommunal- und Prüfungsamt – ist am 8. März 2005. Ausnahmsweise ist auch eine Bewerbung unmittelbar beim Regierungspräsidium möglich. Bürgeraktionen, die sich im Jahr 2003 beworben haben und nicht ausgezeichnet worden sind, können sich erneut bewerben.

Die Bewerbungsunterlagen werden von der Gemeinde oder dem Landratsamt an das Regierungspräsidium weitergeleitet. Beim Innenministerium wird unter dem Vorsitz des Innenministers ein Gremium gebildet, dem das Sozialministerium, das Ministerium Ländlicher Raum, das Kultusministerium, das Ministerium für Umwelt und Verkehr, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und das Justizministerium sowie je ein von den im Landtag vertretenen Parteien benanntes Mitglied angehören; die kommunalen Landesverbände können zusätzlich je ein Mitglied benennen.

 

Dieses Gremium beim Innenministerium ermittelt aus den ihm zur Auszeichnung vorgeschlagenen Bürgeraktionen bis zu 45 auszeichnungswürdige Bürgeraktionen, die dann im Rahmen einer Abschlussveranstaltung vom Herrn Ministerpräsidenten mit einer Urkunde und einer Zinnplakette ausgezeichnet werden.

Alle Bürgeraktionen, die am Wettbewerb 2005 teilnehmen, die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und nicht ausgezeichnet worden sind, erhalten vom Regierungspräsidenten eine Urkunde als Dank und Anerkennung für die Teilnahme.

Weitere Auskünfte erteilen die Bürgermeisterämter im Bodenseekreis oder das Landratsamt unter der Telefonnummer 07541 204–5235.