Im Bodenseekreis besteht für ca. 2600 Menschen eine rechtliche Betreuung nach dem Betreuungsgesetz. Sie wird vom zuständigen Vormundschaftsgericht – Amtsgericht Überlingen oder im württembergischen Bereich von den Notariaten – angeordnet, wenn ein Volljähriger aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht, bzw. nicht mehr regeln kann. Wirkungskreise der Betreuung können die Personen-, Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge oder die Aufenthaltsbestimmung sein.
Ein/e Betreuer/in ist Rechtsvertreter und sozialer Anwalt in einer Person, übernimmt Behördengänge, erledigt anfallenden Schriftverkehr, Bankgeschäfte, trifft finanzielle Regelungen, klärt Ansprüche wie z.B. Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Pflegeversicherung und kümmert sich ggf. um Wohnungsangelegenheiten. In Fragen der Gesundheit ist er Ansprechpartner für den Arzt und im Falle der Heimaufnahme für die Heimleitung. Da nicht immer geeignete oder dazu bereite Familienangehörige vorhanden sind und die Zahl der Betreuungen zunimmt, sucht die Betreuungsbehörde des Landratsamts sozial engagierte Menschen für dieses wichtige und zugleich sehr interessante Ehrenamt. Für schwierige oder umfangreiche Betreuungen werden Berufsbetreuer ausgewählt.
Interessierte können sich schriftlich oder telefonisch an das Landratsamt Bodenseekreis, Albrechtstr. 75, Friedrichhafen, Herrn Degen, Tel. Nr. 07541/2045287 wenden.