Alle Dienststellen des Landratsamts Bodenseekreis bleiben an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen (Dienstag, 24. bis Donnerstag, 26. Dezember 2024) sowie an Silvester und Neujahr (31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025) geschlossen.

Abfallwirtschaftsamt

Die Ära der Deponierung von unbehandeltem Hausmüll und  hausmüllähnlichem Gewerbemüll im Bodenseekreis ging am Dienstagnachmittag zu Ende, als der von der Müllabfuhr  in Markdorf eingesammelte Restmüll zum letzten Mal aus dem blauen Müllfahrzeug gedrückt und anschließend vom Kompaktor rasch in die Deponie Weiherberg eingebaut wurde.  

 

Seit Mittwoch, dem 1. Juni 2005 dürfen Restabfälle wie Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall  bundesweit nicht mehr unbehandelt auf Deponien abgelagert werden.  So verlangt es die Technische Anleitung Siedlungsabfall, die am 1. Juni 1993 in Kraft getreten ist. In dieser dritten Verwaltungsvorschrift zum Bundesabfallgesetz, wurde neben den Vorgaben für die zukünftige Beschaffenheit abzulagernder Abfälle, ebenfalls Richtlinien der technischen Ausstattung von Deponien festgelegt. Aufgrund dieser damals neuen Gesetzeslage beschloss 1994 der Kreistag des Bodenseekreises den nicht verwertbaren Hausmüll ab 2005 thermisch behandeln zu lassen und bei der Umsetzung mit anderen Kreisen zu kooperieren.

 

1997 wurde von den Landkreisen Konstanz und Bodenseekreis eigens die ABK GmbH, die Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz gegründet.  Nach der EU-weiten Ausschreibung vergab die ABK GmbH am 14.06.2000 den Auftrag der thermischen Abfallbehandlung an die T-Plus GmbH aus Ettlingen und die Kehrrichtverbrennungsanlage Thurgau in Weinfelden. Die Verträge mit einer Laufzeit bis 2025 sehen vor, die Haushaltsabfälle aus Konstanz und dem Bodenseekreis in der Abfallverbrennungsanlage (AVA) Stuttgart-Münster bzw. der Kehrichtsverbrennungsanlage (KV) in Weinfelden thermisch zu behandeln.

2004 wurde nach Auswertung eines für die ABK entwickelten Logistikkonzeptes beschlossen, dass der Bodenseekreis seine Abfälle ausschließlich nach Stuttgart-Münster bringen wird. Allerdings sind dort  bis voraussichtlich Ende 2006 die Umbaumaßnahmen notwendig, so dass die Abfälle für die nächsten eineinhalb Jahre in die Kehrichtheizkraftwerke KHKW Zürich-Hagenholz und KHKW Zürich-Josefstraße  gebracht werden. Diese zwei von der ERZ (Entsorgung und Recycling Zürich) betriebenen thermischen Behandlungsanlagen, halten wie die Anlagen in Weinfelden und Stuttgart-Münster, die deutschen Immissionsschutzgrenzwerte (17.BimSchV) ein.

 

Der Transport des Restmülls aus dem Bodenseekreis nach Zürich und später dann nach Stuttgart-Münster wird von der  AWB (Abfallwirtschaft Bodenseekreis GmbH)  durchgeführt. Eingesetzt werden hauptsächlich moderne Sattelschlepper mit Schubbodenaufliegern (Walking floor), mit 90 cbm Fassungsvermögen, neben Containerzugfahrzeugen mit 2 x 40 cbm Fassungsvolumen.

Die AWB GmbH, die schon seit Januar 2005 die Einsammlung der Abfälle im Bodenseekreis durchführt, ist ein gemeinschaftliches Unternehmen der drei regionalen Entsorgungsfirmen Hans Schmid GmbH in Tettnang-Rattenweiler, Stark GmbH in Lindau und Zwisler GmbH & Co KG in Tettnang.

 

Im Bodenseekreis fallen jährlich rund 30.000 Tonnen Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbemüll an. Diese Abfälle  werden wie bisher auf den Abfallentsorgungsanlagen Entsorgungszentrum Weiherberg,  Umladestation Überlingen/Füllenwaid und Umladestation Tettnang/Sputenwinkel angeliefert.  Auf  den Umladestationen in Überlingen und Tettnang wird der gesammelte Müll nun direkt für den Ferntransport in die Großcontainer bzw. Auflieger umgeladen. Auf dem Entsorgungszentrum Weiherberg wird der Hausmüll künftig ebenfalls nur noch umgeladen und nicht mehr auf der Deponie eingebaut.

 

Bei der Selbstanlieferung von Abfällen durch Gewerbe und Privathaushalte auf dem Entsorgungszentrum Weiherberg und den beiden Umladestationen erfolgen keinerlei Änderungen. Auch bleibt beim allgemeinen Betrieb der Anlagen wie z.B. der Biomüllumladung, dem Betrieb der Wertstoffdepots, der Grüngutkompostierung oder der Holzaufbereitung alles wie bisher.

Besonders erfreulich für die Bürger im Bodenseekreis ist, dass bis zum Jahr 2009 keine Erhöhung der Abfallgebühren nötig wurde. Somit kann der Bodenseekreis dann auf insgesamt 16 Jahre Gebührenstabilität zurückblicken.