Wiedererwerb der Heimatstaatsangehörigkeit nach der Einbürgerung hat in der Regel den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge

Deutsche, die nach dem 31. Dezember 1999 eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben haben, sind nach deutschem Recht Ausländer, da nach Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 01. Januar 2000 die deutsche Staatsangehörigkeit kraft Gesetz verloren geht, wenn eine andere Staatsangehörigkeit angenommen wird.

 

Von diesem Sachverhalt sind nach derzeitigem Erkenntnisstand hauptsächlich Personen türkischer Herkunft betroffen, die nach der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband ihre zuvor aufgegebene türkische Staatsangehörigkeit wieder zurückerworben haben.

 

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr besitzt ist Ausländer und benötigt für den weiteren Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Ein neuer Aufenthaltstitel ist auch Voraussetzung für den Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit im Wege der Einbürgerung. Der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech betont, dass der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit darüber hinaus auch Folgen für das Wahlrecht habe: „Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag oder bei der Landtagswahl am 26. März 2006 sind nur Deutsche wahlberechtigt und wählbar. Wer unbefugt wählt, macht sich strafbar.“

 

Um dieser Problematik entgegen zu wirken, wurden die Staatsangehörigkeitsbehörden, hier das Landratsamt Bodenseekreis, angewiesen, alle ab 1999 eingebürgerten Personen, welche zuvor die türkische Staatsangehörigkeit besessen haben, mit der Bitte um Klärung des Aufenthaltsstatus, anzuschreiben.

 

Ziel der Befragung ist, den Aufenthalt der Betroffenen in Deutschland zu legalisieren und klare Rechtsverhältnisse zu schaffen. Die türkischen Generalkonsulate in Stuttgart und Karlsruhe wurden ebenfalls gebeten den entsprechenden Personenkreis dazu zu bewegen, den Rückerwerb der türkischen Staatsangehörigkeit den deutschen Behörden mitzuteilen.

 

Aufgrund der Vielzahl der zu befragenden Personen und des damit verbundenen Aufwandes, ist eine zeitnahe Bearbeitung der aktuellen Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss der Auswertung der Befragung etwa Anfang August nur eingeschränkt möglich. Das Landratsamt Bodenseekreis bedankt sich für Ihr Verständnis.