Werden Tiere auf Reisen mitgenommen, sind bestimmte Einreisevorschriften zu beachten. Das Landratsamt Bodenseekreis, Veterinäramt weist darauf hin, dass für den Reiseverkehr mit Hunden, Katzen und Frettchen seit dem 01.10.2004 wesentlich strengere Regelungen gelten.
„Besonders bei der Einreise aus bestimmten Drittländern wie Türkei, Serbien, Bulgarien oder Tunesien können künftig enorme Kosten für Quarantäne und Rücksendung der Tiere anfallen. Unter bestimmten Umständen müssen wir auch das Einschläfern der Tiere anordnen. Wir können nur davor warnen, Tiere aus dem Urlaub mitzubringen!“ so der Leiter des Veterinäramtes Dr. Günter Herrmann, „die neuen EU-Vorgaben lassen uns hier leider keinen Spielraum.“ Neben den Quarantänekosten drohen den Reisenden zusätzlich noch hohe Bußgelder, so dass für den Reisenden sehr schnell Kosten von mehreren tausend Euro entstehen können.
Die Einfuhr von ungeimpften Jungtieren aus bestimmten Drittländern ist gar nicht mehr zulässig. Auch für ältere bereits geimpfte Tiere aus Drittländern gelten neue, sehr strenge Regeln: Der Impfschutz muss durch eine Blutuntersuchung nachgewiesen werden und erst nach einer weiteren Wartezeit von mindestens 3 Monaten und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis dürfte das Tier dann einreisen. Die spontane Mitnahme eines Tieres ist daher nicht möglich.
Eine weitere ganz wesentliche Neuerung ist der Bluttest, der auch dann gilt, wenn hiesige Hunde oder Katzen ihr Herrchen in den Urlaub in ein solches Drittland begleiten. „Bei Reisen in nicht gelistete Drittländer muss unbedingt rechtzeitig vor der Abreise ein Bluttest gemacht werden, damit bei der Wiedereinreise der Impfschutz durch die Bescheinigung nachgewiesen werden kann. Ansonsten droht nach der Rückkehr aus dem Urlaub ein böses Erwachen mit harten Quarantänevorschriften. Vielen Hunde- und Katzenbesitzern ist dies noch gar nicht bewusst“, wie Dr. Günter Herrmann weiter berichtet.
Auch bei Reisen innerhalb der EU sind neue Anforderungen einzuhalten, man hat allerdings den Vorteil, dass die Bestimmungen in der ganzen EU einheitlich sind. Lediglich für einige tollwutfreie Mitgliedstaaten wie Vereinigtes Königreich, Irland, Schweden und Malta gelten übergangsweise die bisherigen noch strengeren Regeln weiter.
In jedem Fall – auch innerhalb der EU – müssen die Tiere bei grenzüberschreitenden Reisen ab sofort durch einen Mikrochip (oder übergangsweise auch durch eine gut lesbare Tätowierung) gekennzeichnet sein und den neuen EU-einheitlichen Heimtierausweis mitführen, der neben der gültigen Tollwutimpfung auch alle Angaben zum Besitzer und zum Tier, einschließlich Mikrochip-Nummer oder Tätowierung enthalten muss. Die früher gebräuchlichen gelben Impfpässe sind seit Juli 2005 nicht mehr gültig.
Die nahe gelegene Schweiz und Liechtenstein sind den EU-Mitgliedstaaten gleichgestellt.
Vorfälle in der jüngeren Vergangenheit belegen die Notwendigkeit strenger Regelungen. Denn die Tollwut ist eine absolut tödliche Erkrankung, die nach Biss durch ein tollwütiges Tier nur durch rechtzeitige Impfung noch verhindert werden kann.
Abgesehen davon können Hunde und Katzen in bzw. aus südlichen Ländern viele schwerwiegende Infektionskrankheiten auf andere Tiere und z.T. auch auf den Menschen übertragen. Als Beispiel sei hier die Leishmaniose genannt, die von vermeintlichen Tierfreunden oft verharmlost wird.
„Tierhalter, die ihre Lieblinge trotz aller Gesundheitsgefahren für Mensch und Tier mit auf Reisen nehmen wollen, sollten sich unbedingt rechtzeitig vor Reiseantritt bei ihrem Tierarzt über die speziellen Regelungen bezüglich ihres Reiselandes informieren,“ so Dr. Günter Herrmann abschließend.
Weitere Infos:
Praktische Tierärzte
Landratsamt Bodenseekreis, Veterinäramt
Tel. Nr. 07541 204-5177