Anlage eines Fußgängerüberweges in der Moosstraße (K 7723) in Tettnang

Das Verkehrsamt des Landratsamtes Bodenseekreis hat die Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Moosstraße (K 7723) in Tettnang im Bereich der vorhandenen Mittelinsel genehmigt.

 

Verkehrszählungen haben ergeben, dass sowohl aufgrund des Fußgänger- als auch des Fahrzeugaufkommens die Anlage eines Zebrastreifens an dieser Stelle sinnvoll ist.

 

Der Einmündungsbereich Moosstraße/Ravensburger Straße wird auf dem Weg zur Schule auch häufig von Kindern gequert.

Die vorhandene Mittelinsel bewirkt bereits jetzt die Trennung der beiden Fahrtrichtungen, so dass die Fußgänger nur einen Fahrzeugstrom beobachten und somit lediglich einen Fahrstreifen in einem Zug überqueren müssen.

Durch den nun genehmigten Zebrastreifen wird zusätzlich das Vorrangverhältnis zwischen Fußgängern und Fahrzeugführern künftig klar geregelt: An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge den Fußgängern sowie Fahrern von Rollstühlen das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.

Das Verkehrsamt erhofft sich durch diese Maßnahme einen weiteren Schritt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und eine Erleichterung  beim Überqueren der Moosstraße.

 

Die Markierungsarbeiten finden voraussichtlich in 4 Wochen statt. Der genaue Termin ist witterungsabhängig.