Das Landratsamt Bodenseekreis hat mit den Anliegern am 13. Juni 2005 bei einer Veranstaltung im Landratsamt intensiv über den Neubau gesprochen.
Wie dies übrigens auch in den öffentlichen Kreistagssitzungen am 20. Juli 2004 und am 15. März 2005 geschehen ist. Wir haben auch den Zeitplan für die Realisierung den Anliegern dargelegt. Von Fakten, die über Nacht geschaffen werden, kann deshalb keine Rede sein. Alle Fakten wurden in den öffentlichen Kreistagssitzungen und in der eigens für die Anlieger einberufenen Infoveranstaltung am 13. Juni d. J. dargelegt.
Fakt ist, dass sowohl in internen Berechnungen als auch in von anerkannten Fachleuten erstellten Gutachten dem Landratsamt bescheinigt wird, dass der geplante Neubau sehr kostengünstig ist und dem Erfordernis der Verwaltungsreform, in 7 Jahren 20 % Effizienzrendite zu erbringen, in vollem Umfang Rechnung trägt. Alle anderen dezentralen oder zentralen Lösungen hätten das Einsparpotential nicht erbracht. Landrat Tann betont, „sonst hätte der Kreistag der jetzt favorisierten Lösung niemals zugestimmt, wenn es uns nicht gelungen wäre, den Nachweis für die Wirtschaftlichkeit dieser Lösung zu bringen. Gerade die Bürgermeister haben völlig zu Recht diese Berechnungen sehr genau unter die Lupe genommen, bedeutete doch eine kostengünstige zentrale Lösung in vielen Fällen den Verlust von behördlichen Einrichtungen in der eigenen Stadt. Gerade die vom Bodenseekreis erstmals durchgesetzte Public-Privat-Partnership-Lösung (PPP) bringt einen Kostenvorteil von über 20 % gegenüber einer herkömmlichen Lösung mit sich. Dieser Kostenvorteil ist dem Bodenseekreis in einer sehr umfangreichen Berechnung durch die Firma ECO NUM bestätigt worden. Auch vom Wirtschaftsministerium des Landes, das PPP-Modelle weiter forcieren möchte, wird das Vorhaben als beispielhaft für eine kostengünstige Lösung gelobt“.
Die Firma Fränkel AG baut und finanziert das Gebäude. Der Bodenseekreis zahlt 20 Jahre lang eine jährliche Kaltmiete von 851.000 EUR für das gesamte Gebäude und damit in 20 Jahren 17,02 Mio. EUR. Die von den Anliegern genannten Kosten von 28,4 Mio. EUR sind nicht zutreffend. „Unsere Zahlen sind sowohl in der öffentlichen Sitzung des Kreistages am 15. März 2005 als auch bei der Infoveranstaltung am 13. Juni 2005 mehrfach genannt worden“ betont der Landrat. „Wir haben absolut nichts zu verbergen“.
Das renommierte Architekturbüro Drees & Sommer, Stuttgart, war beauftragt, den Raumbedarf zu ermitteln. Wobei dem Büro vorgegeben war, sich am üblichen Maß für Verwaltungsbauten zu orientieren. „Hier können wir jedem Vergleich mit privaten Büroflächenkennziffern locker Stand halten“, so der Landrat und zitiert die aktuelle Ausgabe vom September 2005 der Zeitschrift „facility manager“. Hier ist eine Auswertung des international tätigen Immobilienberatungsunternehmens Jones Lang LaSalle aus einer Umfrage bei 210 Unternehmen in Deutschland mit einer Gesamtbürofläche von immerhin 284.000 m² abgedruckt. Danach beträgt die Brutto-Bürofläche in privaten Verwaltungen, die Haupt- und Nebenfläche auch Flure, Empfangsbereiche, Konferenzräume etc. enthält, pro Mitarbeiter 31 m² . Eine vergleichbare Rechnung für den Landratsamtsneubau kommt gerade mal auf 18,6 m² pro Mitarbeiter. „Wie die in der Presse zitierten 14 m² für die Privatbüros und die 20 m² für unseren Neubau zustande kommen, ist nicht nachvollziehbar. Vergleicht man die Bürofläche, die dem einzelnen Mitarbeiter tatsächlich zur Verfügung steht, so sind dies bei unserem Neubau gerade 13,7 m²“, so Tann.
Der Kreistag hat sich nach intensiven Vorberatungen und auf Basis einer von Fachleuten aufgestellten und ausgewerteten Entscheidungsmatrix für den Entwurf der Fa. Fränkel AG entschieden. Die Entscheidungsmatrix umfasste die vier Kriterien: Preis und Vertragsgestaltung, städtebauliche, gestalterische und architektonische Qualität, Qualitätsstandards und Erfüllung des Raumprogramms. In der Gewichtung wurde dem Kriterium „Preis und Vertragsgestaltung“ Priorität eingeräumt. Für das Auswahlgremium war wichtig, dass nicht nur eine städtebaulich und qualitativ akzeptable Lösung gefunden wird sondern auch eine wirtschaftlich günstige. Für die Bewertung der einzelnen Kriterien wurden Architekten, Rechtsanwälte, Betriebswirtschaftler und das Stadtplanungsamt zu Rate gezogen. So war es den Kreistagsmitgliedern möglich, anhand der von den Fachleuten vorgeschlagenen Punktebewertung eine objektive Entscheidung zu treffen. Der Entwurf der Fa. Fränkel AG lag mit 82 von 100 möglichen Punkten absolut vorne.
Auch wenn der Entwurf der Fa. Fränkel AG über die Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplanes hinausgeht, so ist durch ein entsprechendes Lärmgutachten nachgewiesen, dass aufgrund der Form und der Anordnung des Gebäudes keine höhere Lärmbelastung für die Anlieger auf der anderen Straßenseite verbunden ist. Im Gegenteil, es gibt sogar Bereiche, die durch diese Art der Bebauung weniger mit Lärm belastet werden wie mit der im bisherigen Bebauungsplan vorgesehenen geschlossenen Bauweise. Auch die Verschattung einzelner Grundstücke erfolgt im Schnitt für ca. 3 Stunden pro Tag in den Wintermonaten. Wobei die Grundstücke nicht komplett verschattet, sondern vom Schatten nur gestreift werden, wie dies bei verdichteter Bauweise in jedem Wohngebiet der Fall ist.
„Für mich bleibt als Fazit festzuhalten, dass wir mit unserem Verwaltungsneubau keinesfalls Steuergelder verschwenden, sondern im Gegenteil durch Zentralisierung der Außenstellen, die Anwendung des PPP-Modells und der Zusammenarbeit mit einem sehr erfahrenen Investor, der sich in einem harten Wettbewerbsverfahren durchgesetzt hat, eine sehr kostengünstige Lösung erreicht haben. Dies wird uns von externen Fachleuten in umfangreichen Berechnungen bestätigt. Auch das Regierungspräsidium Tübingen hat als Rechtsaufsichtsbehörde dieses Modell nur genehmigt, weil wir die Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beachtet haben“, so Landrat Siegfried Tann. Abschließend stellt er fest:
„Die jetzt aufgestellten Behauptungen ignorieren schlichtweg alle genannten Fakten und das transparente Verfahren mit einem klaren Ergebnis, auch bei den verschiedenen Abstimmungen im Kreistag.
Sie werden allenfalls verständlich, wenn man die persönliche Betroffenheit der Anlieger betrachtet“.