Die Eilverordnung ordnet die Aufstallung von Geflügel (Haltung in Ställen) an und gilt für das gesamte Bundesgebiet. Sie tritt am 22. Oktober in Kraft."
Alle Dienststellen des Landratsamts Bodenseekreis bleiben an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen (Dienstag, 24. bis Donnerstag, 26. Dezember 2024) sowie an Silvester und Neujahr (31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025) geschlossen.
Die Eilverordnung ordnet die Aufstallung von Geflügel (Haltung in Ställen) an und gilt für das gesamte Bundesgebiet. Sie tritt am 22. Oktober in Kraft."