Die Eilverordnung ordnet die Aufstallung von Geflügel (Haltung in Ställen) an und gilt für das gesamte Bundesgebiet. Sie tritt am 22. Oktober in Kraft."
Die Eilverordnung ordnet die Aufstallung von Geflügel (Haltung in Ställen) an und gilt für das gesamte Bundesgebiet. Sie tritt am 22. Oktober in Kraft."