Anbindehaltung von Pferden (Ständerhaltung) verboten

Die dauerhafte Anbindung von Pferden ist seit Ende letzten Jahres gemäß einem Erlass des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum in Baden-Württemberg verboten.

 

Die Ständerhaltung war früher für kleine Bauernhöfe und Betriebe der Normalfall. Vor der Motorisierung waren diese auf die Arbeitskraft des Pferdes angewiesen, aber nicht in der Lage ihren Pferden viel Raum zu bieten. Aufgrund der engen seitlichen Begrenzungen und der ständigen Anbindung hatte das Pferd nur Platz zum Stehen. Hierdurch war es dem Tier nicht möglich, sich zu drehen oder abzulegen. Bei Koliken entstanden zudem lebensbedrohliche Situationen, da die Tiere sich nicht wälzen konnten. Immerhin hatten die Pferde in früheren Zeiten als Arbeitstiere täglich mehrere Stunden Bewegung. Dies ist heute anders, die Pferde werden als Freizeittiere gehalten und die meisten Pferde haben gerade einmal eine Stunde Bewegung durch ihren Reiter. Dies lässt die Ständerhaltung zur Tierquälerei werden.

 

Die Ständerhaltung ist heute in den meisten Bundesländern verboten, da sie den Bedürfnissen eines Pferdes in keiner Weise gerecht wird.