Nach dem ersten Auftreten der sogenannten Vogelgrippe mit Influenzaviren des Typs H5N1 auf der Insel Rügen werden aus der Bevölkerung verstärkt tote Vögel gemeldet. Das Veterinäramt hat daher die zuständigen Bürgermeisterämter und die Polizeidirektion mit der Wasserschutzpolizei bei einer Informationsveranstaltung über das richtige Verhalten beim Fund toter Vögel und die notwendigen Schutzmaßnahmen unterrichtet.
Die für das Veterinärwesen im Bodenseekreis zuständige Dezernentin Sabine Reiser hat am (heutigen) Freitag die Gemeinden des Bodenseekreises und die Polizei zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Günter Herrmann sowie die für das Seuchenwesen zuständige Amtstierärztin Dr. Stefanie Fuhrmann informierten über das korrekte Einsammeln der toten Vögel und Schutzmaßnahmen hierbei.
In dieser Jahreszeit kommt es immer wieder vor, dass tote Vögel gefunden werden. Die Todesursache ist meist Erschöpfung infolge des langen, harten Winters oder die Folge anderer Erkrankungen wie Verwurmungen, so Dr. Herrmann. Da Sicherheit und Vorsorge vorgehen, ist die Bevölkerung aufgerufen, das Auffinden von toten Vögeln dem Bürgermeisteramt oder notfalls der Polizei zu melden, die dann die weiteren Schritte in die Wege leiten. Die Bürger werden gebeten, die toten Vögel nicht anzufassen, sondern den genauen Fundort sowie Name, Adresse und Telefonnummer für Rückfragen anzugeben. Die Bürgermeisterämter sorgen dafür, dass die Kadaver fachgerecht eingesammelt und dem Veterinäramt im Landratsamt zur weiteren Untersuchung überlassen werden.
Das Veterinäramt veranlasst die labordiagnostische Untersuchung beim Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt in Aulendorf. Dort wird eine Voruntersuchung durchgeführt. Falls diese positiv verläuft wird die Probe zur weiteren Abklärung an das nationale Referenzlabor auf der Insel Riems, Friedrich-Loeffler-Institut, gesandt.
In den letzten 3 Wochen wurden 40 tote Vögel den Behörden im Bodenseekreis gemeldet. Die verendeten Vögel wurden zur Sicherheit auf eine mögliche Infektion mit H5N1 untersucht. Erfreulicherweise wurde dabei kein Fall von H5N1 nachgewiesen. Bei einem Ende Januar aufgefundenen toten Schwan wurde lediglich der Grippe-Subtyp H7 festgestellt. Dies ist kein außergewöhnlicher Befund, da bei Wasservögeln bis zu 15 % der Tiere Influenza-Viren tragen können. Auch bei den im Rahmen des Wildvogel-Monitorings von Jägern geschossenen 30 Wildvögeln wurde kein H5N1 nachgewiesen.
Aufstallungspflicht:
Ab dem heutigen Freitag, dem 17. Februar 2006 gilt auch bundesweit das vom Bundesverbraucherschutzministerium angeordnete Aufstallungsgebot von Geflügel. Die Aufstallung gilt zunächst bis einschließlich 30. April 2006. Danach dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse nur in geschlossenen Stallungen gehalten werden. Geflügelhalter die über keinen Stall verfügen müssen für Vorrichtungen sorgen, bei denen nach oben eine gesicherte Abdeckung besteht sowie Seitenbegrenzungen, die das Eindringen von Wildvögeln von außen verhindern.
Geflügelmärkte, Geflügelschauen und –ausstellungen sind bis zum 30. April 2006 verboten.
Die Veterinäre und Fachleute der Lebensmittelüberwachung werden auf ihren Kontrollfahrten im Landkreis auf die Einhaltung der Aufstallpflicht bei den Geflügelhaltern achten. Nach den bisherigen Erfahrungen des Veterinäramtes sind die Geflügelhalter selbst sehr bemüht alle Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz ihres Bestandes einzuhalten.
Der Verordnungstext kann auf der Homepage des Landratsamtes unter "Veterinäramt", "Aktuelle Informationen", nachgelesen werden.
Krisenstab beim Landratsamt:
Mitarbeiter des Landratsamtes, die im Ernstfall den Krisenstab Tierseuche bilden würden, haben sich bereits im September letzten Jahres mit möglichen Szenarien der Vogelgrippe im Bodenseekreis befasst. Ein Notfallplan wurde erstellt damit ggf. notwendige Maßnahmen zügig anlaufen können.
Infotelefon:
Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg hat für alle Fragen zum Thema Vogelgrippe eine Telefon-Hotline geschaltet: Sie lautet 0711 126-2233. Weitere Infos unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de.