Die häufigsten Fragen zur Vogelgrippe

  1. Können sich Verbraucher über Lebensmittel mit der Vogelgrippe anstecken?

    Das Risiko einer Infektion des Menschen über Lebensmittel besteht in Deutschland praktisch nicht. Nach Ausbruch der Vogelgrippe ist die Einfuhr von Geflügel, Geflügelfleisch und Eiern aus den betroffenen Ländern verboten. Des weiteren wird Schlachtgeflügel in Deutschland bzw. der Europäischen Gemeinschaft amtlich streng überwacht. Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) in Berlin ist bisher kein Fall bekannt, in dem sich jemand über Lebensmittel mit der Vogelgrippe angesteckt hat. Untersuchungen in Asien hätten gezeigt: Alle erkrankten Personen haben sich durch direkten Kontakt mit Geflügel infiziert, sei es über Sekrete, Tröpfcheninfektion oder virushaltigen Stallstaub.
     
  2. Besteht das Risiko einer Infektion durch Trinkwasser?

    Trinkwasser wird in Deutschland unter hohen Hygienestandards gewonnen. Mit den üblichen Trinkwasseraufbereitungsverfahren wie Filterungen und Desinfektionsmittel werden
    Viren entfernt. Vogelgrippeviren reagieren besonders auf das Desinfektionsmittel empfindlich und werden spätestens bei der Aufbereitung abgetötet. Damit kann eine Ansteckung durch das Trinkwasser ausgeschlossen werden. Sollten dennoch Viren in Wasservorräte gelangen entsteht eine sehr hohe Verdünnung. Eine Infektion des Menschen kann jedoch nur durch intensiven und direkten Kontakt mit einer hohen Zahl von Vogelgrippeviren erfolgen. Damit ist sowohl das Trinkwasser aus Grundwasservorkommen sicher, als auch Trinkwasser, das aus Oberflächengewässern gewonnen wird, wie zum Beispiel Seen und Flüssen. Weitere Hinweise dazu gibt die Bodenseeasserversorgung.
     
  3. Tipps für den Umgang mit Lebensmitteln

    Die Schlagzeilen um die Geflügelpest verunsichern Verbraucher. Soll Geflügelfleisch überhaupt noch auf den Tisch? Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) in Berlin ist bisher kein Fall bekannt, in dem sich jemand über Lebensmittel mit der Vogelgrippe angesteckt hat. Ein paar Hygienetipps im Umgang mit Eiern und Geflügelfleisch sind jedoch immer sinnvoll, um sich grundsätzlich vor einer Lebensmittelinfektion, darunter zum Beispiel auch Salmonellen, zu schützen:
    • Generell gilt: Hände gründlich mit warmem Wasser und Seife waschen bevor andere
      Lebensmittel zubereitet werden.
    • Rohe Geflügelprodukte von anderen Lebensmitteln getrennt lagern und zubereiten.
    • Messer, Teller, Schneidebretter etc., die mit rohen Geflügelprodukten in Berührung
      gekommen sind, gründlich mit warmem Wasser und Spülmittelzusatz reinigen.
    • Verpackungsmaterialien und Auftauwasser von Geflügelprodukten sollten sofort
      entsorgt werden und nicht mit anderen Lebensmitteln in Berührung kommen.
    • Geflügelspeisen gründlich garen: Mindesttemperatur 70 °C. Das Fleisch hat dann
      keine rosa Farbe mehr, es tritt kein roter Fleischsaft aus. Damit befindet man sich in
      jedem Fall auf der sicheren Seite, denn die sehr hitzeempfindlichen Influenza-Viren
      werden beim Erhitzen abgetötet. Einfrieren hingegen deaktiviert das Virus nicht.
    • Auf Speisen mit rohen Eiern wie Tiramisu sollte verzichtet werden.
    • Eier sollten mindestens 6 Minuten gekocht werden bis sie hart sind. In Ländern, in denen die Vogelgrippe schon bei Hausgeflügel vorgekommen ist, sollten diese Hygienetipps vorsorglich beherzigt werden.
  4. Wie sollte mit toten Vögeln im heimischen Garten umgegangen werden?

    Tote Vögel dürfen auf keinen Fall ohne Handschuhe angefasst werden. Wer einzelne tote Greifvögel, Wasservögel oder Krähen findet, sollte sich an das jeweils zuständige Bürgermeisteramt, an das Veterinäramt beim Landratsamt oder notfalls auch an die Polizei wenden. Diese Vögel werden zur Untersuchung eingeschickt. Für die Beseitigung sonstiger Vögel gilt wahlweise:
    • Vergraben auf dem eigenen Grundstück.
    • In einer Plastiktüte verpacken und in der   Restmülltonne entsorgen.
    • Abgabe an den Kleintiersammelstellen der Ortspolizeibehörden.
     
  5. Kann sich meine Katze oder mein Hund mit der Vogelgrippe anstecken?

    In Deutschland wurde der aggressive Subtypus der Vogelgrippe H5N1 bei einem Säugetier, einer toten Katze, nachgewiesen. Aus Asien ist die Möglichkeit einer Ansteckung von Katzen bereits seit längerem bekannt. Es existieren außerdem Berichte über infizierte Großkatzen in dieser Region. Diese Ansteckung kann jedoch nur erfolgen, wenn sehr große Mengen, des Virus aufgenommen werden. Gleiches gilt für Hunde, bei denen Infektionen mit dem hoch ansteckenden Typ H5N1 bislang jedoch nicht bekannt sind. Um eine Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern, haben die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg in der 3-Kilometer-Sperrzone um einen H5N1-Fund vorsorglich eine Leinenpflicht für Hunde erlassen. Für Hauskatzen gilt innerhalb der Sperrzone eine Hauspflicht. Für das Beobachtungsgebiet von 10 Kilometern um die Fundstelle, empfehlen die Fachleute den Katzen- und Hundehaltern diese Maßnahmen ebenfalls.
    Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz plant in den nächsten Tagen eine bundesweite Verfügung zu diesen Regelungen.
     
  6. Können sich Menschen an infizierten Katzen oder Hunden anstecken?

    Eine Ansteckungsgefahr des Menschen bei Katzen und Hunden ist nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht gegeben. Es sollten jedoch die üblichen Hygienemaßnahmen im Umgang mit den Tieren und insbesondere mit deren Ausscheidungen eingehalten werden. Bei gesundheitlichen Auffälligkeiten der Tiere bitten die Ministerien umgehend einen Tierarzt aufzusuchen. Nach wie vor gilt, dass von unseren heimischen Singvögeln keine Ansteckungsgefahr ausgeht.
     
  7. Können Ziervögel im Käfig auf dem Balkon oder in der Außenvoliere erkranken?

    Die Möglichkeit einer Infektion besteht. Der Kontakt zwischen Wild- und Ziervögeln sollte
    möglichst unterbunden werden. Doppelte Einzäunungen und Planen können dabei hilfreich sein.
     
  8. Warum werden keine Maßnahmen gegen Tauben ergriffen?

    Durch Experimente ist belegt, dass Tauben aufgrund geringer Virusausscheidung kein Geflügel anstecken. Grundsätzlich können aber auch Tauben infiziert werden.
     
  9. Was sollten Urlauber vor allem bei Fernreisen beachten?

    Ein Ansteckungsrisiko für Menschen besteht nur bei engem Kontakt mit Geflügel. Reisende sollten daher auf den Besuch von Vogel- und Geflügelmärkte verzichten, denn der Erreger wird vor allem über Kot und Sekrete der Tiere übertragen.
    Außerdem zu beachten: Die Einfuhr selbst kleiner Mengen von Geflügelfleisch oder Geflügelerzeugnissen in das Heimatland ist verboten. Künftig müssen Einreisende gegenüber der Zollbehörde eine mündliche Erklärung abgeben, ob reglementierte Produkte mitgeführt werden.
    Zur Information der Reisenden wurde von Seiten des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ein entsprechendes Merkblatt in den Landessprachen der betroffenen Ländern erstellt.

 

 

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de sowie bei weiteren Einrichtungen:

Ministerium Ernährung und Ländlichen Raum, Sozialministerium Baden-Württemberg, Friedrich-Löffler-Institut (FLI), Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher (BMELV), Vogelwarte Radolfzell, Bodensee Wasserversorgung.