An alle privaten Waldbesitzer mit Waldbesitz im Bodenseekreis
Das Landratsamt Bodenseekreis, Forstamt weist darauf hin, dass nach den Bestimmungen des Landeswald- und Pflanzenschutzgesetzes die Waldbesitzer verpflichtet sind, zur Abwehr von Waldschäden, insbesondere der Ausbreitung von rindenbrütenden Borkenkäfern folgende Maßnahmen durchzuführen sind:
Unverzüglicher Einschlag und Aufarbeitung aller Fichten mit Anzeichen von
Borkenkäferbefall (abblätternde Rinde)
Dürreschäden (braunverfärbte Kronen)
sowie Bäume, die durch die Stürme angeschoben oder umgestürzt sind.
Zur Ausführung dieser Maßnahmen setzt das Forstamt gemäß § 68 Abs. 1 LWaldG eine
Frist bis spätestens 15. April 2006
Bei Nichtbeachtung dieses Hinweises müssen Waldbesitzer mit einer forstaufsichtlichen Anordnung rechnen, deren Umsetzung erzwungen werden kann.