Gelder für Biotop- und Landschaftspflege und für die Landwirtschaft
Antragsfrist: 15. Mai 2006
Die Biotop- und Landschaftspflege, wie auch die Landwirtschaft und die Streuobstaktionen sollen in diesem Jahr wiederum vom Bodenseekreis bezuschusst werden.
Förderungsfähig sind Aktivitäten, die der Tier- und Pflanzenwelt, sowie dem Landschaftsbild zugute kommen. Dazu gehören beispielsweise die Anpflanzung von Hecken in der freien Landschaft, die Neuanlage oder Wiederherstellung von Biotopen, das Öffnen von Grabenverdolungen, die Bepflanzung von Fließgewässern und die Nachpflanzung und Pflege von Obsthochstämmen. In Betracht kommen auch weitere Aktivitäten, welche die ökologischen Bedingungen in der freien Landschaft erhalten und verbessern.
Für die Nachpflanzung von Obsthochstämmen werden bei der Auswahl der Sorten solche verwendet, die nach dem derzeitigen Kenntnisstand als relativ widerstandsfähig gegen Feuerbrand angesehen werden. Die Auslieferung der Jungbäume erfolgt - wie immer - im Herbst. Der Eigenanteil je Baum in Höhe von 8 Euro bleibt auch dieses Jahr konstant.
Für die Pflege alter Hochstämme (Mindestkronendurchmesser 5 m) wird eine Pauschale von bis zu 13 Euro je gepflegtem Baum gewährt.
Auch Maßnahmen der Landwirtschaft, welche eine umweltgerechte Landbewirtschaftung, einen verbesserten Umweltschutz und eine gute Öffentlichkeitsarbeit beinhalten, können gefördert werden. Dazu zählen insbesondere: die Umrüstung landwirtschaftlicher Eigenverbrauchstankstellen, die landschaftsgerechte Eingrünung von Fahrsilos, die umweltschonende Gewässerunterhaltung mit Einsatz des Mähkorbs oder von Hand, die Förderung von Nützlingen, wie auch die Anschaffung von Mähbalken für Biotoppflege u. dgl.
Die Förderung von Grünland in steilen Hanglagen zusätzlich zum MEKA-Programm ist nicht mehr Gegenstand dieses Programms, denn das Land hat erhebliche EU-rechtliche Bedenken gegen diese Zusatzförderung des Bodenseekreises angemeldet.
Bodenuntersuchungen und der biologische Pflanzenschutz können ebenso nicht mehr gefördert werden, denn sie sind Gegenstand der MEKA-Förderung. Der Sprühgeräte-TÜV kann wegen der gesetzlichen Verpflichtung ebenfalls nicht mehr gefördert werden.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen nicht aus einer gesetzlichen oder sonstigen Verpflichtung heraus durchzuführen sind. Ferner dürfen bei landwirtschaftlichen Vorhaben keine Landes- und/oder EU-Förderungen wie z.B. MEKA für dieselbe Maßnahme erfolgen.
Zuschüsse für Biotop- und Landschaftspflege und die Streuobstförderung müssen bis spätestens 15. Mai 2006 beim Umweltschutzamt des Landkreises beantragt sein.
Antragsberechtigt sind Landwirte und landwirtschaftliche Verbände, aber auch Kommunen, Vereine / Verbände und Sonstige, welche Grundstücke in der freien Landschaft bewirtschaften oder pflegen, oder die Trägerschaft für eine Pflegemaßnahme übernehmen wollen.
Erhältlich sind die Anträge bei den Bürgermeisterämtern, dem Landwirtschaftsamt in Markdorf, den Bauernverbänden und bei der Obstbauberatungsstelle in Markdorf. Sie können auch beim Umweltschutzamt des Landratsamts direkt angefordert oder abgeholt werden.
Über die Förderung landwirtschaftlicher Maßnahmen informieren auch das Landwirtschaftsamt, der Bauernverband, oder die Maschinenringe.
Für Pflegemaßnahmen stehen die Landespfleger des Landratsamtes beratend zur Verfügung. Sie sind unter der Telefon-Nr. 07541 204‑5467 bzw. -5363 zu erreichen. Ebenso stehen die örtlich zuständigen Naturschutzbeauftragten, sowie die Obstbauberatungsstelle für fachliche Auskünfte zur Verfügung.