Im Bodenseekreis besteht für ca. 2.700 Menschen eine rechtliche Betreuung nach dem Betreuungsgesetz, das ein Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist. Eine Betreuung wird bestellt, wenn ein Volljähriger wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht/bzw. nicht mehr selbst regeln kann. Wirkungskreise der Betreuung können die Personen-, Vermögens-, Gesundheitssorge oder die Aufenthaltsbestimmung sein.
Ein Betreuer bzw. eine Betreuerin ist Vertrauensperson, Ansprechpartner für den betreuten Menschen, Rechtsvertreter und sozialer Anwalt in einer Person, hilft bei Behördengängen, erledigt den Schriftverkehr, trifft finanzielle Regelungen, klärt Ansprüche, z. b. Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Pflegeversicherung und kümmert sich gegebenenfalls um Wohnungsangelegenheiten. In Fragen der Gesundheit ist er/sie Ansprechpartnerin für den Arzt oder das Heim. Da nicht immer geeignete Familienangehörige für die ehrenamtliche Führung einer Betreuung vorhanden sind und die Zahl der Betreuungen ständig steigt, sucht die Betreuungsbehörde des Landratsamtes sozial engagierte Menschen für dieses wichtige, verantwortungsvolle und zugleich reizvolle Ehrenamt.
Interessenten können sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an das
Landratsamt Bodenseekreis,
Albrechtstraße 77,
88045 Friedrichshafen,
Tel.: 07541 204-5287 (Hr. Degen),
E-Mail: reiner.degen@bodenseekreis.de
wenden.
In einem Einführungsgespräch werden nähere Erläuterungen über die Betreuungsführung gegeben.