Das Landratsamt informiert:

Am zweiten Februarwochenende kam es zu einem Schwelbrand in der Neuen Post. Durch parkende Fahrzeuge war der erforderliche Feuerwehreinsatz merklich erschwert.

Die Straßenverkehrsbehörde weißt darauf hin, dass in diesem Bereich ein absolutes Haltverbot besteht. Dies gilt ebenfalls für Verkehrsteilnehmer, die ihre Kinder zur dortigen Schule bringen oder abholen.

Beachtet werden sollte zudem unbedingt das gesetzliche Parkverbot je 15 m vor und hinter dem Bushaltestellenzeichen.

Im Bereich Franz-Roth-Platz stehen kostenlose Parkmöglichkeiten in ausreichender Anzahl zur Verfügung.
Die Augustin-Bea-Straße ist die kürzeste Verbindung der Feuerwehr zum Ortskern. Von daher ist der Bereich zwingend freizuhalten. Zur besseren Verdeutlichung der Parkverbotsregelung wird die Beschilderung entsprechend angepasst. Die Maßnahme wird in den nächsten Tagen durch das Straßenbauamt umgesetzt.