Alle Dienststellen des Landratsamts Bodenseekreis bleiben an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen (Dienstag, 24. bis Donnerstag, 26. Dezember 2024) sowie an Silvester und Neujahr (31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025) geschlossen.

Gelder für Biotop- und Landschaftspflege und für die Landwirtschaft

Die Biotop- und Landschaftspflege, wie auch die Landwirtschaft und die Streuobstaktionen sollen auch in diesem Jahr vom Bodenseekreis gefördert werden.
 
Förderungsfähig sind Aktivitäten, die der Tier- und Pflanzenwelt, sowie dem Landschaftsbild zugute kommen. Dazu gehören die Anpflanzung von Hecken in der freien Landschaft, die Neuanlage oder Wiederherstellung von Biotopen,  die Renaturierung und Bepflanzung von Fließgewässern ebenso, wie die Nachpflanzung und Pflege von Obsthochstämmen. In Betracht kommen  auch weitere Vorhaben, welche die ökologischen Bedingungen in der freien Landschaft erhalten und verbessern.
 
Für die Nachpflanzung von Obsthochstämmen werden bei der Auswahl der Sorten solche verwendet, die nach dem derzeitigen Kenntnisstand als relativ widerstandsfähig gegen Feuerbrand angesehen werden. Die Auslieferung der Jungbäume erfolgt - wie immer - im Herbst. Der Eigenanteil je Baum in Höhe von 8 Euro bleibt auch dieses Jahr konstant.
 
Für die Pflege alter Hochstämme (Mindestkro-nendurchmesser 5 m) wird eine Pauschale von 13 Euro je gepflegtem Baum gewährt.
 
Auch Maßnahmen der Landwirtschaft, welche eine umweltgerechte Landbewirtschaftung, einen verbesserten Umweltschutz und eine gute Öffentlichkeitsarbeit beinhalten, können gefördert werden. Dazu zählen insbesondere:  die Umrüstung landwirtschaftlicher Eigenverbrauchs-tankstellen und von Sprühgeräten,  die landschaftsgerechte Eingrünung von Fahrsilos, die umweltschonende Gewässerunterhaltung mit dem Mähkorb oder von Hand, die Förderung von Nützlingen, wie auch die Anschaffung von Mähbalken für Biotoppflege u. dgl.

Die Flächen-Förderung von Grünland in steilen Hanglagen zusätzlich zum MEKA-Programm ist wegen EU-rechtlicher Bedenken nicht mehr Gegenstand dieses Programms. Statt dessen können Weidezäune und – unterstände für steile Hanglagen gefördert werden.

Voraussetzung generell für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen nicht aus einer gesetzlichen oder sonstigen Verpflichtung heraus durchzuführen sind. Ferner dürfen bei landwirtschaftlichen Vorhaben keine Landes- und/oder EU-Förderungen wie z.B. MEKA für dieselbe Maßnahme erfolgen.
 
Zuschüsse für Biotop- und Landschaftspflege und die Streuobstförderung  müssen bis spätestens 15. Mai 2007 beim Umweltschutzamt des Landkreises beantragt sein. Landwirtschaftliche Vorhaben können beim Landratsamt ganzjährig und zum Teil formlos beantragt werden

Antragsberechtigt sind Landwirte und landwirtschaftliche Verbände, aber auch Kommunen, Vereine/Verbände und Sonstige, welche Grundstücke in der freien Landschaft bewirtschaften oder pflegen, oder die Trägerschaft für eine Pflegemaßnahme übernehmen wollen.
 
Erhältlich sind die Anträge bei den Bürgermeisterämtern, den Bauernverbänden und den Maschinenringen. Sie können auch beim Umweltschutzamt und beim Landwirtschaftsamt des Bodenseekreises direkt angefordert oder abgeholt werden.

Über die Förderung landwirtschaftlicher Maßnahmen und deren Beantragung informieren auch das Landwirtschaftsamt, der Bauernverband, oder die Maschinenringe.
 
Für Landschaftspflegemaßnahmen stehen die Landespfleger des Landratsamtes beratend zur Verfügung. Sie sind unter der Telefon - Nr. 07541 204-5467 bzw. – 5363 zu erreichen.