Das Landratsamt Bodenseekreis lockert ab dem 2. April die Aufstallungspflicht. Bisher musste Geflügel in einem Streifen von 1000 Metern Breite um den Bodensee aufgestallt sein. Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum in Stuttgart teilte mit, dass dieses Gebiet zum 2. April wieder auf 500 Meter verkleinert wird. Die Halter, deren Geflügel nun wieder ins Freie darf, werden vom Veterinäramt darüber schriftlich informiert.
Wegen des warmen Winters ist ein Großteil der Wasservögel, die am Bodensee überwintert haben, bereits auf dem Heimflug Richtung Norden. Dadurch sinkt die Gefahr der Einschleppung der Seuche in Geflügelbestände.
Umfangreiche routinemäßige Beprobungen von Wildvögeln und Untersuchungen im Rahmen des trinationalen Forschungsprojektes „Constanze“ der Bodenseeanrainer-Staaten haben keine weiteren Nachweise des aviären Influenza-Virus erbracht. Allein im Bodenseekreis wurden in diesem Winter über 100 Wildvögel untersucht.
In Asien und Afrika jedoch grassiert die Vogelgrippe noch immer. Auch wenn sich zur Zeit die Vogelgrippe-Situation in Westeuropa entspannt hat, ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen weiterhin von großer Bedeutung. Diese gelten unabhängig von der Stallpflicht in ganz Deutschland. Unter anderem darf Geflügel nicht an Stellen gefüttert werden, die für wildlebende Vögel zugänglich sind, und nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Zugvögel Zugang haben.
Fragen beantwortet das Veterinäramt des Landratsamtes in Friedrichshafen zu den üblichen Dienstzeiten unter der Telefonnummer 07541 204-5888.