Alle Dienststellen des Landratsamts Bodenseekreis bleiben an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen (Dienstag, 24. bis Donnerstag, 26. Dezember 2024) sowie an Silvester und Neujahr (31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025) geschlossen.

Kein Wasser aus Seen und Bächen ohne Genehmigung

Bodenseekreis – Die anhaltende Trockenheit der vergangenen Wochen hat dazu geführt, dass viele Gewässer im Bodenseekreis deutlich weniger Wasser führen als in anderen Jahren. Die Abflüsse sind derzeit so gering, wie üblicherweise erst im Juli oder August zu erwarten wäre.
Dieser geringe Wasserstand führt dazu, dass die im Gewässer lebenden Tiere wie Fische, Krebse, Insekten sowie Pflanzen mit erheblich erschwerten Lebensbedingungen zu kämpfen haben. Zusätzlich beeinträchtigt werden nun die Lebensbedingungen dieser Wasserbewohner durch den Wasserbedarf insbesondere der Landwirtschaft und der Gärtnereien, die in etlichen Fällen für ihre Beregnungsanlagen das nächste Gewässer mittels Pumpe und Schlauchleitung anzapfen.

Vor diesem Hintergrund weist das Landratsamt darauf hin, dass die Entnahme von Wasser zur Bewässerung von Feldern und Gärten grundsätzlich erlaubnispflichtig ist und beim Landratsamt beantragt werden muss.

Ungenehmigte Wasserentnahmen, und seien sie auch nur kurzfristig, stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Bodenseekreis, Amt für Wasser- und Bodenschutz Tel: 07541 204-5179.