Alle Dienststellen des Landratsamts Bodenseekreis bleiben an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen (Dienstag, 24. bis Donnerstag, 26. Dezember 2024) sowie an Silvester und Neujahr (31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025) geschlossen.

Vogelgrippefälle in Deutschland

Nach dem Auftreten der Vogelgrippe bei Wildvögeln in Bayern, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt und weiteren Ausbrüchen in Tschechien und Frankreich ist auch im Bodenseekreis wieder erhöhte Aufmerksamkeit gefordert. Das Landratsamt weist darauf hin, dass in einem Gebiet von 500 Metern zum See Geflügel noch immer aufgestallt sein muss. Dies bedeutet, dass die Tiere entweder in einem geschlossenen Stall oder unter einer, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) gehalten werden müssen. 

Das Friedrich-Löffler-Institut teilte mit, dass das Risiko der Übertragung der Vogelgrippe auf Hausgeflügel wieder als hoch eingestuft wird. Deshalb appelliert das Veterinäramt an alle Geflügelbesitzer, die rechtlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dies bedeutet insbesondere, dass möglichst keine betriebsfremden Personen Zugang zum Geflügel haben, dass im Umgang mit den Tieren betriebseigene Kleidung getragen wird und an den Eingängen Desinfektionsmatten mit geeigneten Desinfektionsmitteln ausliegen. Außerdem darf Geflügel nicht an einem Ort gefüttert und mit Wasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Auch sollten Futter, Einstreu und Gegenstände, die bei der Arbeit mit dem Hausgeflügel verwendet werden, nicht mit Wildvögeln in Berührung kommen. Schädlinge sollten bekämpft, Katzen und Hunde keinen Zugang zum Geflügel haben.

Geflügelhalter müssen Umstände, die auf einen möglichen Ausbruch der Vogelgrippe hinweisen beim zuständigen Veterinäramt melden. Dies wären z. B. Verluste von mindestens drei Vögeln in Beständen mit weniger als 100 Tieren, 2 % Verluste in Beständen mit mehr als 100 Tieren oder erhebliche Veränderungen der Legeleistung oder der Gewichtszunahme.

Das Veterinäramt erinnert nochmals daran, dass Wassergeflügel entweder regelmäßig untersucht oder zusammen mit sogenannten Sentineltieren (Hühner, Puten, etc.) gehalten werden muss. 

Beim Auffinden von toten Wasser-, Raben- oder Greifvögeln oder bei gehäuftem Auftreten von Singvögeln oder Tauben, sollte die zuständige Gemeinde informiert werden. Die Vögel werden dann eingesammelt und auf Vogelgrippe untersucht.

Fragen beantwortet das Veterinäramt des Landratsamtes in Friedrichshafen zu den üblichen Dienstzeiten unter der Telefonnummer 07541 204-5888.