Nach dem Auftreten des Verdachts auf Blauzungenkrankheit bei Rindern und Schafen aus dem Main-Tauber-Kreis, dem Landkreis Heilbronn sowie dem Ortenaukreis, den das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum am Donnerstag 13.09.2007 bekannt gegeben hatte, hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Wirkung vom 15.09.2007 ganz Baden-Württemberg zum Beobachtungsgebiet erklärt. Da das Beobachtungsgebiet eine 150-km-Zone umfasst, gehören hierzu auch Teile an Baden-Württemberg angrenzender Länder.
Dadurch ergeben sich Transportbeschränkungen für Wiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen, Kameliden, Damwild) aus dem Bodenseekreis, sofern diese Tiere in „freie Gebiete“ außerhalb des Beobachtungsgebiets verbracht werden sollen.
Schlachtviehtransporte zu Schlachtbetrieben in freien Gebieten müssen beim Landratsamt mindestens einen Werktag vor dem Transport zur Kontrolle und Verplombung der Fahrzeuge angemeldet werden. Es muss auch eine so genannte Tierhaltererklärung mitgeführt werden, auf der bescheinigt ist, dass die Tiere keine Anzeichen der Erkrankung aufweisen. Zucht- und Nutzvieh kann nach Behandlung mit Mücken abweisenden Mitteln, Einhaltung bestimmter Wartefristen und einer Blutuntersuchung - begleitet durch die Tierhaltererklärung und die Ergebnisse der Blutuntersuchung - in Betriebe außerhalb des Beobachtungsgebietes verbracht werden. Innerhalb des Beobachtungsgebietes ist der Viehverkehr ohne Einschränkungen möglich.
Nachdem die Krankheit im letzten Jahr erstmalig in Deutschland aufgetreten war, ist das Geschehen seit Juni 2007 erneut aktiv. Die Übertragung erfolgt ausschließlich über Stechmücken, nicht von Tier zu Tier. Seither sind wieder über 4.500 Ausbrüche insbesondere in den schon letztes Jahr betroffenen Regionen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen aufgetreten. Die Krankheit befällt insbesondere Rinder und Schafe und ist seit langem in wärmeren Regionen (Mittelmeerraum, Afrika) bekannt. Das Virus kann nicht auf Menschen übertragen werden, eine Gesundheitsgefährdung besteht deshalb nicht. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung der Wiederkäuer, die mit Fieber und Ödemen infolge Gefäßschädigungen einhergehen kann. Ihr Verlauf kann mild bis hochgradig sein. Landwirte, Tierärzte und andere Personen, die mit Vieh umgehen, müssen den Verdacht auf Blauzungenkrankheit unverzüglich dem Veterinäramt melden.
In diesem Zusammenhang werden Halter von Rindern, Schafen und Ziegen, die ihre Tiere noch nicht beim Veterinäramt des Bodenseekreises angezeigt haben, aufgefordert, dies nachzuholen.
Weitere Informationen sowie Formulare (Antragsformular für Schlachtviehtransporte, Tierhaltererklärungen) direkt beim Veterinäramt (Telefon 07541 204-5177).