Das Land Baden-Württemberg fördert auch im kommenden Jahr Maßnahmen des Naturschutzes, der Biotop- und Landschaftspflege, sowie der Landeskultur. Grundlage der Förderung bildet die neue Landschaftspflegerichtlinie des Landes, welche auf Grund der ausgeweiteten EU-Beteiligung an den Fördermaßnahmen neu erlassen wird.
Förderungsfähig sind Maßnahmen in besonders geschützten oder schutzwürdigen Gebieten, so in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen, geschützten Grünbeständen, Biotopen nach § 32 NatSchG., Natura 2000-Gebieten, Gewässerrandstreifen, Projektgebieten für Artenschutz oder Pufferstreifen zu geschützten Gebieten.
Zu den Maßnahmen zählen Aktivitäten, die der Tier- und Pflanzenwelt, sowie dem Landschaftsbild zugute kommen. Dazu gehören neben den bewährten Amphibienschutzmaßnahmen im Frühjahr die Anpflanzung oder Pflege von Feldgehölzen, die Pflege von Biotopen durch Mahd mit Abräumen und Entbuschen, die Renaturierung und Bepflanzung von Fließgewässern, die Offenhaltung wertvoller Landschaftsteile, also Vorhaben, welche die ökologischen Bedingungen in der freien Landschaft fördern.
Weitere Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen nicht aus einer gesetzlichen oder sonstigen Verpflichtung heraus durchzuführen sind. Ferner dürfen für die beantragte Maßnahme keine Förderungen aus sonstigen Programmen des Landes/der EU wie MEKA o.ä. beantragt werden.
Die Förderanträge für 2008 müssen bis spätestens
15. November 2007
dem Umweltschutzamt des Bodenseekreises vorliegen.
Antragsberechtigt sind Landwirte und landwirtschaftliche Verbände, aber auch Kommunen, Vereine / Verbände und Sonstige, welche Grundstücke in der freien Landschaft bewirtschaften oder pflegen, oder die Trägerschaft für eine Pflegemaßnahme übernehmen.
Erhältlich sind die Anträge beim Umweltschutzamt des Bodenseekreises unter Tel. Nr. 07541 204-5466 oder -5368.