Immer häufiger muss die Polizei bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen und bei Verkehrskontrollen feststellen, dass Kraftfahrzeuglenker sowie deren Mitfahrer und Mitfahrerinnen mitunter bewusst auf die Schutzwirkung des Sicherheitsgurtes verzichten. Gerade die Gruppe der „Jungen Fahrer“ zwischen 18 und 24 Jahren, die schon seit Jahren überproportional am Unfallgeschehen beteiligt sind, verzichten nicht selten auf das Anlegen des Sicherheitsgurtes, weil dieser ihrer Ansicht nach hinderlich, unnötig oder einfach „uncool“ ist. Eine Einstellung, die angesichts der bereits bei Verkehrsunfällen mit geringer Geschwindigkeit auftretenden Risiken für Gesundheit oder Leben sehr betroffen macht. So entsprechen die Aufprallgewichte bei einem Unfall mit 50 km/h dem 25fachen des Eigengewichts. Bei 70 km/h sogar dem 50fachen. Das Aufprallgewicht einer 75 kg schweren Person beträgt somit 1875 kg bzw. 3750 kg. Auch der Airbag entfaltet seine Wirkung im Bedarfsfall nur zusammen mit dem Sicherheitsgurt. Unangeschnallte Fahrer sind durch den mit hoher Geschwindigkeit – circa 300 km/h – auslösenden Airbag zusätzlich gefährdet.
Wie eine Auswertung im Regierungsbezirk Tübingen ergab, sind im vergangenen Jahr von insgesamt 81 im Straßenverkehr getöteten gurtpflichtigen Fahrzeuginsassen, 23 (28,4 %) nicht angeschnallt gewesen. In der Altersgruppe der 18 – 24 Jährigen (37 Verkehrstote), von denen 29 einen Gurt anlegen hätten müssen, sind allein 10 (34,5 %) nicht angegurtet gewesen. Erfreulicherweise kamen im vergangenen Jahr keine Kinder oder Jugendliche ums Leben, die nicht angeschnallt waren.
Auch im aktuellen Jahr zeichnet sich keine merkliche Entspannung ab: Von 41 gurtpflichtigen Verkehrsopfern waren 11 und damit erneut über ein Viertel (26,8%) nicht angeschnallt.
Anlässlich zweier landesweiter Kontrollwochen im Februar und Mai diesen Jahres wurden im Bodenseekreis insgesamt 434 Verstöße gegen die Anschnall- und Kindersicherungspflicht festgestellt.
Der Verkehrssicherheitsrat Bodenseekreis bietet nun an zwei Aktionstagen umfassende Information zur Gurt- und Kindersicherung an, um dadurch dem festgestellten Trend entgegen zu wirken. Mit Informationsständen zum Thema Gurt / Rückhaltesysteme werden die Polizeidirektion Friedrichshafen sowie die Verkehrswacht Bodenseekreis mit einem Kinder-Gurtschlitten und der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) mit einem Erwachsenen-Gurtschlitten am
Dienstag, 25. September 2007, von 10.00 bis 15.00 Uhr auf der Hofstatt in Überlingen und am
Donnerstag, 27. September 2007, im gleichen Zeitraum beim Platanengarten neben dem Zeppelin-Museum in Friedrichshafen
für dieses Problem nachhaltig sensibilisieren. Dabei richten sich die Informationen und Appelle nicht nur an die „Jungen Fahrer“, sondern auch an die erfahrenen Kraftfahrzeugführer, die es selbst mit der Gurtpflicht nicht so genau nehmen und nicht selten bei ihren mitfahrenden Kindern auf eine entsprechende Sicherung verzichten.
In besonderem Maße wird die Gefahr für Kinder als Mitfahrer in Kraftfahrzeugen auch von Eltern unterschätzt. Deshalb muss gerade bei den „Eltern-Taxis“ auf die korrekte Sicherung im Kindersitz oder Sitzkissen - auch auf kurzen Strecken - geachtet werden. Zum Thema „Kinder als Mitfahrer im Auto“ gibt es seit kurzem eine neue Broschüre der Verkehrssicherheitsaktion GIB ACHT IM VERKEHR über Sicherheit von Kindern in Fahrzeugen: „Sicher an Bord!“ Mit ihr kann das offensichtlich große Informationsbedürfnis vieler Eltern zur richtigen Sicherung von Kindern in Fahrzeugen gedeckt werden.
Auch während der Aktionstage finden polizeiliche Überwachungsmaßnahmen statt, bei denen festgestellte Gurtverstöße konsequent beanstandet werden. Verstöße gegen die Anschnallpflicht werden bei Erwachsenen mit einem Verwarnungsgeld von 30 Euro und bei nicht bzw. nicht ausreichend gesicherten Kindern mit einem Verwarnungsgeld von 30 bis 50 Euro (die Höhe des Verwarnungsgeldes hängt auch davon ab, ob ein oder mehrere Kinder nicht bzw. nicht ausreichend gesichert sind) geahndet.
Außerdem gilt es zu bedenken, dass einem Kfz-Insassen, der den Sicherheitsgurt nicht anlegt, grundsätzlich ein Mitverschulden an seinen infolge der Nichtanlegung des Gurtes erlittenen Unfallverletzungen zur Last gelegt wird.