Beim Europäischen Sozialfonds (ESF) beginnt eine neue Förderperiode für den Förderzeitraum 2007 – 2013. Im Rahmen des ESF– Ziel 3 fließen 266 Mio. Euro ins Land Baden-Württemberg. Auch in den Bodenseekreis fließen EU-Mittel. Koordiniert durch das Landratsamt werden die EU- Mittel für Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung von Menschen verwendet, die auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind. Träger von beruflichen Bildungs- und Integrationsmaßnahmen können bei der L-Bank bis zum 2. November 2007 Anträge stellen. Die EU-Fördermittel sind zweckgebunden für beschäftigungsfördernde Maßnahmen und Projekte, die speziell für benachteiligte Gruppen wie Jugendliche ohne Ausbildung, alleinerziehende Frauen, Migranten und Migrantinnen, Langzeitarbeitslose, Behinderte oder psychisch kranke Menschen entwickelt werden sollen.
In den Förderjahren 2006 - 2007 konnten Projekte gefördert werden, in denen junge Menschen mit besonderen Schwierigkeiten begleitet wurden, um ihnen den Start ins Berufsleben zu erleichtern. Dies geschah durch Hilfen bei der Berufsfindung, Qualifizierung und Unterstützung bei der Bewerbung.
Außerdem wurden im Rahmen des landesweiten ESF-Projektes KOLIPRI arbeitslose Menschen in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt.
Die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt im Auftrag des Sozialministeriums bei der L-Bank. Die Grundlage dafür bilden aber lokale Empfehlungen, die von einem speziell dafür eingerichteten Arbeitskreis ausgesprochen werden. Ihm gehören die Sozialpartner, die Arbeitsagentur, die Vertreter der Wohlfahrtsverbände, des Bildungsbereichs und die Frauenbeauftragte an. Geleitet wird der Arbeitskreis vom Sozialdezernenten des Bodenseekreises Andreas Köster. Beim Sozialdezernat ist eine Geschäftsstelle zur Abwicklung des gesamten Verfahrens eingerichtet worden.
Die Antragstellung muss bis zum 2. November 2007 bei der L-Bank, Schlossplatz 10 in 76113 Karlsruhe erfolgen. Träger und Einrichtungen, die Interesse haben, eine ESF-geförderte Maßnahme zu beantragen, können sich im Landratsamt Bodenseekreis bei Wiltrud Bolien unter 07541 204-5640, E-Mail: wiltrud.bolien@bodenseekreis.de oder Andreas Luick unter 07541 204-5151, E-Mail: andreas.luick@bodenseekreis.de melden.
Auf der Internetseite des Bodenseekreises www.bodenseekreis.de ist die genaue Ausschreibung mit den regionalen Förderziele abrufbar.
Unter der Adresse www.sozialministerium-bw.de können der, dem ESF zugrundeliegende Leitfaden und ab Mitte Oktober die neuen Antragsformulare abgerufen werden.