Das Landratsamt Bodenseekreis informiert über das Fahrverbot in Umweltzonen. In Baden-Württemberg werden ab 1. März 2008 in acht Städten Umweltzonen eingerichtet. In diesen Umweltzonen droht ein Fahrverbot und dient der Bekämpfung der Feinstaubbelastung. Das Fahrverbot erfolgt zunächst in Stuttgart, Mannheim, Ludwigsburg, Leonberg, Tübingen, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd und Ilsfeld. Voraussichtlich werden weitere Städte folgen. Die ausgeschilderten Verkehrsverbotszonen dürfen ohne entsprechende Plakette nicht befahren werden.
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Öffnungszeiten der Zulassungsbehörden:
Friedrichshafen: | Mo.-Fr.: 07:30-13:00 Do.: 14:00-17:00 |
Tettnang: | Mo.-Fr.: 08:00-11:30 |
Überlingen: | Mo.-Fr.: 07:30-13:00 Di.: 14:00-17:00 |