Das Landratsamt Bodenseekreis gehört zu den 69 sogenannten „zugelassenen kommunalen Trägern“ in Deutschland, welche seit 2005 für die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in Eigenverantwortung zuständig sind.
Seit dieser Zeit kann das Amt „Hilfen zur Arbeit“ auf beachtliche Erfolge verweisen. So konnte von Dezember 2006 bis Dezember 2007 die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Bezug von Arbeitslosengeld II um 13,8 % auf 3.069, sowie die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen um 13,5 % auf 1.890 gesenkt werden. Insbesondere die Langzeitarbeitslosigkeit unter den jungen Menschen bis 25 Jahren ist hierbei am stärksten zurückgegangen. Waren im Bodenseekreis im Dezember 2005 noch 285 arbeitslose Jugendliche im Bezug von Arbeitslosengeld II, so konnte diese Anzahl bereits bis Dezember 2006 auf 39 Personen reduziert werden. Ausschlaggebend für diesen erheblichen Rückgang ist insbesondere das Projekt „Null Prozent Jugendarbeitslosigkeit“, das bereits spürbar Früchte trägt. Hierbei arbeitet die Kreisverwaltung mit Netzwerkpartnern wie der Bundesagentur für Arbeit, der Wirtschaft, den Verbänden und Schulen sowie den Bürgermeistern des Landkreises eng zusammen.
Als Erfolgsrezept wertet Landrat Lothar Wölfle insbesondere die zielgruppenorientierte Betreuung der Langzeitarbeitslosen im Bodenseekreis: „Durch die Bildung von Zielgruppen wie z. B. unter 25-jährige, über 50-jährige, Vereinbarkeit Familie und Beruf oder Personen mit Migrationshintergrund, ist es uns möglich, unsere Langzeitarbeitslosen individuell und kompetent zu betreuen. Dadurch kann eine passgenaue Beratung, Qualifizierung und anschließende Vermittlung in den Arbeitsmarkt erfolgen.“
In anderen Landkreisen wird die Grundsicherung für Langzeitarbeitslose einerseits von der Bundesagentur für Arbeit, andererseits von der zuständigen Kreis- bzw. Stadtverwaltung erbracht. Somit hat der Leistungsempfänger zwangsweise zwei Ansprechpartner. Als zugelassener kommunaler Träger hält der Bodenseekreis beide Leistungsarten in einer Hand und kann dadurch schnell und unbürokratisch die erforderlichen Leistungen erbringen. Des weiteren steht jedem Arbeitgeber ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung, welcher regional, schnell und passgenau die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen koordiniert.
Um diese erfolgreiche Arbeit fortführen zu können, muss die „zugelassene kommunale Trägerschaft“ über das Jahr 2010 hinaus unbefristet verlängert werden. Hierzu bedarf es einer Gesetzesänderung, welcher Bundesarbeitsminister
Olaf Scholz bereits grundsätzlich seine Zustimmung erteilt hat. Sozialdezernent Andreas Köster erklärte hierzu: „Wir freuen uns, dass unsere erfolgreiche Arbeit so eine Perspektive bekommt und wir dadurch langfristig planen können. Auch bauen wir weiterhin auf die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren vielen Partnern, ohne die unsere gute Betreuung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen in diesem Umfang nicht möglich wäre. “