Mit dem Frühling kommen auch die Überträgermücken der Blauzungenkrankheit wieder. Im Bodenseekreis beginnen die Tierärzte und der Schafherdengesundheitsdienst voraussichtlich ab der 2. Juniwoche mit der Impfung der Schafe, Ziegen und Rinder gegen diese Erkrankung. Dazu müssen alle Tierbestände und Tierzahlen bekannt sein.
Deshalb weist das Veterinäramt des Bodenseekreises erneut auf die bestehende Verpflichtung zur Anmeldung des Tierbestandes beim Veterinäramt hin. Diese gilt auch für Kleinstbestände und Hobbytierhalter, die sich zum Beispiel nur ein Schaf als Rasenmäher halten:
Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer (Pferde, Esel etc.),Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, muss das spätestens bei Beginn der Tätigkeit dem Veterinäramt unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes anzeigen. Auch wesentliche Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.
Darüber hinaus müssen Schaf- und Ziegenhalter jedes Jahr einmal die Anzahl der gehaltenen Tiere mit Stand 1. Januar melden. Diese sogenannte Stichtagsmeldung ist neu und musste zum ersten Mal zum 15. März 2008 erfolgen, in den kommenden Jahren ist sie jeweils zum 15. Januar fällig. Gemeldet werden kann bei LKV Baden-Württemberg, Abt. Tierkennzeichnung, Heinrich-Baumann-Str. 1-3, 70190 Stuttgart oder über das Internet (htttp://www.hi-tier.de). Schaf- und Ziegenhalter, die die Stichtagsmeldung für 2008 noch nicht abgegeben haben, sollten dies unverzüglich noch nachholen.
Zusätzlich dazu müssen die Bestände bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg gemeldet werden. Eine Meldung bei der Tierseuchenkasse ersetzt aber nicht die Anzeige beim Veterinäramt oder die Stichtagsmeldung.
Wer bisher seine Tiere nicht gemeldet hat, sollte dies umgehend nachholen. Sonst drohen Bußgelder bis zur Höhe von 25.000 Euro sowie der Verlust der Entschädigung, falls ein Tier an der Blauzungenkrankheit verenden sollte.
Weitere Informationen sowie das Registrierformular bekommen Tierhalter über die Internetseite des Bodenseekreises www.bodenseekreis.de oder direkt beim Veterinäramt (Telefon 07541 204-5177).