Das Landratsamt Bodenseekreis gehört zu den 69 sogenannten optierenden Kommunen in Deutschland und ist daher für die Betreuung der Arbeitslosengeld II - Empfänger im gesamten Bodenseekreis zuständig.
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind aber – im Gegensatz zu anderen Kommunen – über die Bürgermeisterämter beim Landratsamt zu beantragen. Dies gilt auch für Dienst- und Sachleistungen, die nach dem neuen Gesetz, der „Grundsicherung für Arbeitssuchende“, gewährt werden können. Das Landratsamt ist im Rahmen der „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ für Informationen, Beratung und Vermittlung, die Gewährung von Geldleistungen und die Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung zuständig. Die bis 2004 bestehende Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe bestehen in dieser Form nicht mehr. Sie wurden durch die genannten Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch, kurz dem SGB II, ersetzt.
Arbeitslosengeld II erhalten alle Personen, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Menschen, die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld erhalten. Die Grundsicherung für Arbeitssuchende soll die Eigenverantwortung der Leistungsbezieher stärken. Ziel ist es, diese Menschen dazu zu ermutigen, den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Zu den Aufgaben des Landratsamtes gehört es daher auch, Menschen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, wieder in das Erwerbsleben zu integrieren. Dies kann durch die Vermittlung an einen Arbeitsplatz oder in eine Qualifikationsmaßnahme geschehen. Sachgebietsleiter für die diversen Zielgruppen sind mit ihren Fallmanagern und Sachbearbeitern Ansprechpartner für Leistungsbezieher. Arbeitsvermittler sind außerdem Ansprechpartner für Arbeitgeber.
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