Gestern wurde dem Gesundheitsamt die erste Masernerkrankung im Kreis seit mehreren Jahren gemeldet. Ein vierjähriges Kindergartenkind aus dem Raum Owingen leidet wie das Gesundheitsamt ermittelte nach Kontakt zu einem anderen erkrankten Kind aus Lörrach an den typischen Symptomen Husten, Fieber sowie wässrigem Schnupfen und weist den charakteristischen Hautausschlag auf. Für das ansteckungsverdächtige Geschwisterkind, das eine Grundschule besucht, wurde ein Betretungsverbot für die Schule ausgesprochen. Die dortigen Schüler und die Beschäftigten wurden über die Schule durch das Gesundheitsamt über eine mögliche Infektionsgefährdung informiert. Sie wurden aufgefordert, ihren Impfschutz zu prüfen und Impflücken zu schließen.
Masern sind nicht immer so harmlos wie vielfach angenommen. Besonders bei Erwachsenen treten in bis zu 5% der Fälle schwere Komplikationen wie Lungen-, Hirn- und Mittelohrentzündungen auf. Weltweit waren die Masern bis zur Durchführung von Impfkampagnen ein Hauptgrund für Kindersterblichkeit. Sie kosteten jährlich Millionen Kindern das Leben. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat sich deshalb die Ausrottung durch Impfung zum Ziel gesetzt. Kinder werden in der Regel im Alter von 11-14 Monaten gegen Masern geimpft. Es handelt sich meistens um eine Kombination mit Mumps- und Röteln-Impfung (MMR genannt). Eine zweite Impfung im Alter von 15-23 Monaten schützt sicher vor der Erkrankung. Seit Beginn des Jahres wurde in Baden-Württemberg ein sich ständig ausweitender Ausbruch mit mehr als 100 Erkrankungen beobachtet, der nun auch den Bodenseekreis betrifft. Das Gesundheitsamt rät dringend, den Impfschutz von Kindern und von Erwachsenen, die nach 1973 geboren wurden, zu überprüfen. Für die Impfung gibt es keine Altersbeschränkung und auch im Zweifelsfall kann eine Impfung durchgeführt werden, selbst wenn unwissentlich früher eine Erkrankung durchgemacht wurde.
Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Dr. Föll vom Gesundheitsamt, Landratsamt Bodenseekreis zur Verfügung, Tel.: 07541 204-5861.