Nachdem die Blauzungenkrankheit 2006 zum ersten Mal bei Rindern, Schafen und Ziegen in Deutschland aufgetreten ist und sich 2007 rasant unter erheblichen Verlusten in der Schafpopulation ausbreitete und bei Rindern neben Tierverlusten auch zu wirtschaftlichen Schäden wie Milchrückgang und Aborten führte, wird deutschlandweit eine groß angelegte Impfaktion durchgeführt. Ziel ist, Schäden für die landwirtschaftlichen Betriebe zu verhindern; die Blauzungenkrankheit ist für Menschen nicht ansteckend. Ein Impfstoff für den in Deutschland vorkommenden Virustyp ist rasch entwickelt worden. Wegen der Kürze der Zeit und des großen Bedarfs kann die benötigte Impfstoffmenge nicht auf einmal, sondern nur in wöchentlichen Teilmengen geliefert werden.
Ab Anfang Juni ist es im Bodenseekreis soweit. Das Veterinäramt erwartet am 6. Juni 2008 die erste Lieferung von Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit. Diese Lieferung wird für die Impfung der Schafe und Ziegen verwendet. Die weiteren Impfstofflieferungen ab 4. Juli sind für die Rinder vorgesehen. Rinder müssen zweimal im Abstand von 21 bis 28 Tagen geimpft werden, bei Schafen genügt eine einmalige Impfung. Geimpft werden Tiere, die älter als 3 Monate sind. Bis spätestens Ende August soll die Impfung abgeschlossen sein. Sie wird von den praktizierenden Tierärzten durchgeführt und ist für die Tierhalter in der Regel kostenlos. Das Land Baden-Württemberg und die Tierseuchenkasse übernehmen die Kosten.
Da die Tiere vor dem erwarteten Höhepunkt der Erkrankungswelle im September gegen die Blauzungenkrankheit geschützt sein sollen, muss die Impfung während der Weidesaison stattfinden. Halter von Weiderindern und Schafen sind gut beraten, wenn sie sich jetzt schon Gedanken machen, wie sie ihre Weidetiere am besten fixieren, um einen möglichst reibungs- und gefahrlosen Ablauf der Impfung zu gewährleisten. Dies stellt vor allem für die Halter von Weiderindern eine Herausforderung dar, da, im Gegensatz zu Schafen, Impfungen bei Rindern während der Weidezeit nicht üblich sind. Soweit Mutterkühe und Weiderinder nicht vorübergehend aufgestallt werden können, müssen sie auf der Weide fixiert werden, zum Beispiel mit stabilen Treibgängen, Fangständen oder Futterraufen mit Fangeinrichtungen. Nur dann können die Tiere geimpft werden. Wichtig ist, dass Tierhalter und vor allem Tiere die Fangeinrichtung kennen und nicht bei der Impfung das erste Mal damit konfrontiert werden.
Im Bodenseekreis ist bis jetzt kein Fall von Blauzungenkrankheit aufgetreten. Ohne die Impfung wäre dieses Jahr auch hier mit Erkrankungen und Verlusten durch die Tierseuche zu rechnen. Weiderinder sind besonders gefährdet, da das Virus von Mücken übertragen wird. Tierhalter sind gesetzlich verpflichtet, die Impfung durchführen zu lassen. Nach Abschluss der Impfung werden Tierverluste durch die Blauzungenkrankheit nicht mehr entschädigt.
Weitere Infos beim Landratsamt Bodenseekreis, Veterinäramt, unter der Tel. Nr. 07541 204-5177