Fischseuchen können in der Forellen- und Karpfenhaltung große wirtschaftliche Verluste verursachen. Die Fischseuchenbekämpfung dient dem Schutz unserer Forellen- und Karpfenbestände vor diesen unheilbaren Viruskrankheiten und ist somit auch Bestandteil eines aktiven Tierschutzes.
Damit die Fischhalter im Seuchenfall über die Gefahr für ihren Fischbestand informiert werden können, müssen sich alle Fischhaltungen (Aquakulturbetriebe) beim Veterinäramt melden.
Wer lebende Fische abgibt (verkauft oder verschenkt), bedarf der Genehmigung durch das Veterinäramt.
Folgende Betriebe/Personen sind von dieser Genehmigungspflicht ausgenommen:
Lediglich registrierungspflichtig sind Betriebe, die Fische halten, welche nicht in den Verkehr gebracht werden sollen (beispielsweise Zoos o.ä.) oder Betriebe, die Fische aus Aquakultur direkt in kleinen Mengen ausschließlich für den menschlichen Verzehr an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsunternehmen abgeben sowie Betreiber von Angelteichen.
Ebenfalls registrierungspflichtig ist die Haltung von Zierfischen, wenn eine direkte Verbindung der Fischhaltung zu natürlichen Gewässern besteht
Fischhaltungen, die ausschließlich zu Zierzwecken in Aquarien oder in Gartenteichen ohne Anschluss an natürliche Gewässer Fische halten sowie Betriebe/Personen, die wildlebende Fische fangen, welche unmittelbar als Lebensmittel verwendet werden, bedürfen weder der Genehmigung noch der Registrierung
Der formlose Antrag auf Genehmigung oder Registrierung mit Name und Anschrift des Verantwortlichen sowie mit Angaben über die Art der Fischhaltung muss bis zum 28. Mai 2009 beim Landratsamt Bodenseekreis, Veterinäramt, Albrechtstraße 67, 88045 Friedrichshafen vorliegen. Dort können Sie sich unter der Tel.-Nr. 07541 204-5177 über die neuen Bestimmungen informieren lassen.