Alle Dienststellen des Landratsamts Bodenseekreis bleiben an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen (Dienstag, 24. bis Donnerstag, 26. Dezember 2024) sowie an Silvester und Neujahr (31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025) geschlossen.

Feuerbrandbekämpfung mit streptomycinhaltigen Mitteln wieder möglich!

Die Bekämpfung der gefährlichen Feuerbrandkrankheit des Kernobstes ist zusätzlich zu den bekannten Schnitt- und Rodemaßnahmen in 2009 wieder mit den streptomycinhaltigen Mitteln Strepto oder Firewall 17 WP  möglich. Die Regierungspräsidien haben eine Allgemeinverfügung erlassen, in der u.a. geregelt ist, dass die Anwendung von Strepto bzw. Firewall 17 WP nur im Erwerbsanbau und in Vermehrungsbeständen von Kernobst erlaubt ist, nicht aber im Streuobst oder im Haus- und Kleingarten.

Obstbauern benötigen einen Berechtigungsschein vom zuständigen Landwirtschaftsamt bei den Landratsämtern, mit dem die Mittel eingekauft und angewandt werden dürfen.
In Erwerbsanlagen sind maximal zwei Anwendungen nur während der Blütezeit möglich. Die Mittel sind nicht bienengefährlich. Die Obstbauern sind jedoch verpflichtet, die Imker vor einer beabsichtigten Strepto- oder Firewall 17 WP- Anwendung zu informieren.  Zu dem Kreis gehören Imker, deren Bienenstöcke bis 3 km von der zu behandelnden Fläche entfernt sind. Die aktuellen Anwendungstermine werden während der Blüte mit Hilfe von Prognosemodellen berechnet und über die telefonischen Auskunftgeber durch die Landratsämter bekannt gegeben.
Die Obstbauern haben die Anwendung von Strepto und Firewall 17 WP im Berechtigungsschein zu dokumentieren. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Der Besitz von Berechtigungsschein und die Anwendung  werden kontrolliert. Gleichfalls wird wieder ein Honigmonitoring durchgeführt.
Aufgrund der bisherigen Witterung haben derzeit keine Infektionsbedingungen für den Feuerbrand. Die Forschung und Suche nach alternativen Mitteln zur Feuerbrandbekämpfung  wird  unvermindert  weitergeführt.