Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales vom 27.04.2009

Ministerin Stolz: Bislang gibt es keine Hinweise auf Schweinegrippe in Baden-Württemberg

WHO empfiehlt sorgfältige Beobachtung des weiteren Krankheitsgeschehens

Notwendige Maßnahmen für den Fall einer Verschleppung der Schweinegrippe nach Baden-Württemberg wurden bereits getroffen

Bei Patienten in den USA und in Mexiko wurde ein verändertes H1N1-Virus nachgewiesen, das genetische Abschnitte von Schweine-, Vogel- und Menschenviren in sich trägt. Da alle Patienten keinen bekannten Kontakt mit Schweinen hatten, ist davon auszugehen, dass das Virus in der Lage ist, sich von Mensch zu Mensch zu übertragen. „Bislang gibt es keine Hinweise für Schweinegrippe in Baden-Württemberg. Wir nehmen die Situation dennoch ernst. Wir müssen besonnen mit der Situation umgehen und sollten weder verharmlosen noch überreagieren. Die Bundesländer stehen im intensiven Kontakt mit dem Robert Koch-Institut. Damit ist es sichergestellt, dass wir unsere Empfehlungen der aktuellen Lage anpassen können“, sagte Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz heute (27.4.) in Stuttgart.

„Wir haben uns auf eine solche Situation vorbereitet. Die notwendigen Vorkehrungen für den Fall einer Verschleppung der Schweinegrippe nach Baden-Württemberg wurden bereits getroffen“, so die Ministerin weiter. Wichtig sei, dass bei einem Verdachtsfall sofort gehandelt werde. Wenn ein Pilot die Flughafenbehörde über grippeähnliche Erkrankungen von Reisenden am Bord informiert, die ihre Flugreise in den USA oder in Mexiko angetreten haben, soll das Gesundheitsamt verständigt und der Patient unter Berücksichtigung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Erkrankten, des medizinischen Personals und der Bevölkerung betreut werden. Darüber hinaus sollen die möglichen Kontaktpersonen an Bord ermittelt, damit diese frühzeitig mit antviralen Mitteln behandelt werden. Das gilt auch für einen Verdachtsfall, der sich erst im Land ergibt. Deshalb werden wir die niedergelassenen Ärzte und die Krankenhäuser entsprechend informieren“ so die Ministerin.

Weitere Informationen:
Die Symptomatik der durch den neuen Subtyp von A/H1N1 verursachten Erkrankung ist ähnlich wie bei saisonaler Influenza (Fieber, Atemwegsbeschwerden). Im weiteren Verlauf kommt es entweder zu einem völligen Abklingen der Symptomatik oder binnen 5 Tagen zu einer Verschlechterung der Atemfunktion.

Die Erkrankungen in den USA erfordern eine weitere Beobachtung des Krankheitsgeschehens. Wirksamkeitsprüfungen der amerikanischen Infektionsschutzbehörde CDC geben erste Hinweise, dass die Neuraminidasehemmer Oseltamivir und Zanamivir derzeit bei dem Schweinevirus wirksam sind. Es ist bislang auch nicht bekannt, ob der saisonale H1N1-Impfstoff gegen dieses Virus schützt.

Bei importierten Fällen gelten die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für die Meldung und das Management von Personen mit Veracht auf aviäre Influenza (www.rki.de > Infektionskrankheiten A-Z > Influenza > Für Experten > Präventiv- und Bekämpfungsmaßnahmen); sie werden derzeit auf das Geschehen der Schweinegrippe hin angepasst. Auch bezüglich des Schutzes des Medizinpersonals greifen die bestehenden Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention sowie die seit längerem vom Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe bekannt gegebenen Vorgaben (www.baua.de).

Zu den Infos beim Robert-Koch-Institut