Mit der Auszeichnung kommunaler Bürgeraktionen sollen vorbildliche Leistungen von Bürgerinnen und Bürgern auf kommunaler Ebene gewürdigt werden. Die Auszeichnung soll zugleich zu eigenverantwortlichem, gemeinnützigen Handeln und zu Beispiel gebendem Engagement für das Gemeindewohl ermutigen und den ehrenamtlichen und den bürgerschaftlichen Einsatz als notwendige Ergänzung und Alternative zum Handeln der öffentlichen Verwaltung auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge betonen.
Daher lädt das Innenministerium im Auftrag der Landesregierung zur Teilnahme am Wettbewerb ein. Dazu gelten folgende Grundsätze:
1. Teilnahme
Für den Wettbewerb können sich Personen oder Personengruppen bewerben, die in ihrer Gemeinde oder in ihrem Landkreis gemeinnützige im örtlichen Bereich liegende Ziele zur Ergänzung oder anstelle öffentlicher Leistungen in gesetzlich zulässiger Weise verfolgen (Bürgeraktionen). Beteiligen können sich derzeit tätige Bürgeraktionen, deren Abschluss nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Beteiligen können sich auch Bürgeraktionen, die schon an einem früheren Wettbewerb zur Auszeichnung kommunaler Bürgeraktionen teilgenommen haben, sofern sie nicht schon für dasselbe Vorhaben ausgezeichnet wurden.
Der Vorschlag zur Teilnahme am Wettbewerb kann von der Bürgeraktion selbst, aber auch von Privatpersonen ausgehen.
2. Auszeichnungswürdige Zielsetzungen
von Bürgeraktionen können in verschiedenen Bereichen auf örtlicher Ebene liegen.
Die nachfolgenden Beispiele sind nicht abschließend.
Im allgemeinen kommunalen Bereich beispielsweise
- die Schaffung oder Erweiterung öffentlicher Einrichtungen,
- die Erhaltung bedeutender Bausubstanzen und Kulturdenkmale sowie die Pflege des Ortsbilds,
- die Förderung umweltbewussten Verhaltens (wie beispielsweise zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen, Energieeinsparung, Schonung von Freiflächen, Umweltbildungsmaßnahmen),
- der Umweltschutz, der Naturschutz, die Landschaftspflege sowie der Tierschutz und
- die Förderung und Entwicklung des ländlichen Raumes.
Im sozialen Bereich beispielsweise
- die Kinder- und Jugendbetreuung,
- unterstützende Patenschaften für Kinder/Jugendliche im Schul- und Ausbildungsbereich, insbesondere auch für Kinder/Jugendliche mit Migrationshintergrund,
- die Förderung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern,
- die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Kinder und Jugendliche,
- die Alten- und die Nachbarschaftshilfe,
- die Betreuung und Integration Behinderter in die Gesellschaft,
- die Hilfe für alleinerziehende Mütter und Väter,
- die Eingliederung von Aussiedlern,
- die Integration von auf Dauer bleibeberechtigten Ausländern,
- Sprachförderung von Migrantenkindern,
- die Hilfe für soziale Randgruppen,
- beispielhafte Jugendinitiativen,
- Kriminalitätsverhütung und –bekämpfung,
- kommunale Präventionsarbeit,
- Engagement für die Straffälligenhilfe,
- Drogenhilfe,
- AIDS-Hilfe,
- Hilfen für psychisch Kranke und
- Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen (Selbsthilfegruppen chronisch Kranker).
Im kulturellen Bereich beispielsweise
- die Pflege und Förderung des örtlichen Volks- und Brauchtums,
- die Pflege und Förderung der Musik, der Literatur, des Theaters und
- die Förderung von Sport, Spiel und Freizeitgestaltung.
3. Bewerbungen
Die Bewerbungen können bei der Gemeinde oder dem Landratsamt, innerhalb deren Gebiet die Bürgeraktion den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit hat, eingereicht werden. Auch eine Bewerbung unmittelbar beim Regierungspräsidium ist möglich. Bürgeraktionen, die sich für den Wettbewerb im Jahr 2007 beworben haben und nicht ausgezeichnet worden sind, können sich erneut bewerben.
Bewerbungsschluss beim Landratsamt Bodenseekreis – Kommunal- und Prüfungsamt – ist
am 20. November 2009.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ein möglichst mit Anschauungsmaterial (z. B. Bilder, Broschüren), versehener Bericht über Beginn, Dauer bzw. zeitlichen Aufwand, Ziele, Arbeit und Leistungen der Bürgeraktion. Auch sollen die Finanzierung und Folgelasten des Vorhabens dargestellt werden,
- die Benennung eines gesetzlichen Vertreters oder einer Vertrauensperson der Bürgeraktion und einer Stellvertretung (jeweils mit Postanschrift und Telefonnummer).
Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb willigt die Bürgeraktion in die öffentliche Darstellung ihrer Tätigkeit ein.
Für eine Auszeichnung kommen Bürgeraktionen in Betracht, die nach allgemeiner Anschauung von der Tätigkeit und der Wirkung her beispielhaft sind.
4. Ermittlung der auszeichnungswürdigen Bürgeraktionen
Im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidium und dem Innenministerium werden die Preisträger ermittelt und im Rahmen einer Abschlussveranstaltung vom Herrn Ministerpräsidenten mit einer Urkunde und einer Zinnplakette ausgezeichnet.
Bürgeraktionen, die am Wettbewerb teilnehmen, die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und nicht ausgezeichnet worden sind, erhalten vom Regierungspräsidenten eine Urkunde als Dank und Anerkennung für die Teilnahme.
Die vollständige Ausschreibung der Wettbewerbsgrundsätze ist auch unter www.im.baden-wuerttemberg.de unter der Rubrik „Starke Kommunen/Erfolgsmodell Selbstverwaltung/Wettbewerb Bürgeraktion“ als pdf-Datei abrufbar.
Die Unterlagen senden Sie bitte an das Landratsamt Bodenseekreis, Herrn Jörg Poisson, Kommunal- und Prüfungsamt, 88041 Friedrichshafen. Weitere Auskünfte unter der Tel. Nr. 07541 204-5235 oder E-Mail: magda.pajor@bodenseekreis.de