Das Kreisjugendamt informiert zum Thema Tagespflege

Tagespflege dient der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend  propagierten Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie ist besonders geeignet für eine Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. Außerdem ist es häufiger erforderlich, Kinder zeitlich flexibel und in Eckzeiten betreuen zu lassen, da sich die beruflichen Rahmenbedingungen der Eltern verändert haben, d. h. Schicht- und Wechselschichtdienste, veränderte Öffnungszeiten im Dienstleistungsgewerbe und kaufmännischen Bereich. Dieser Bedarf kann in der Regel nicht über Kindertageseinrichtungen gedeckt werden, da diese aus organisatorischen Gründen sog. Regelöffnungszeiten haben.  Daher wird Tagespflege zunehmend mehr von Eltern in Anspruch genommen, die alternativ tagsüber oder stundenweise einen Tagespflegeplatz zur Betreuungsergänzung neben den institutionellen Einrichtungen (Kigas) benötigen.

Die Ansprüche an Tagespflegemütter / Tagespflegeväter haben sich im Laufe der Jahre verändert. Tagespflege ist heute oft zusätzlich Familienersatz, beinhaltet Förderung der Entwicklung und Eingehen auf die Bedürfnisse der Kinder, erfordert die Auseinandersetzung mit der Lebenswelt der Kinder und deren Eltern, sich den Anforderungen der Eltern stellen, Kontinuität in einer sich ständig ändernden Umwelt bieten, und vieles mehr.

Da Tagespflege auch von offizieller Seite einen Bildungsauftrag hat und mit der Betreuung in Kindertageseinrichtungen gleichgestellt ist, sind von Seiten des Bundesgesetzgebers hohe Anforderungen gestellt. Jede Tagespflege ausübende Person bedarf einer Tagespflegeerlaubnis. Sie beinhaltet die Überprüfung der persönlichen Eignung, der Sachkompetenz, der Kooperationsbereitschaft mit u. a. Eltern und Behörden und der kindgerechten Räumlichkeiten. Gleichzeitig werden vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege erwartet, die durch qualifizierte Lehrgänge erworben werden müssen (vgl. § 43 SGB VIII).

Im Bodenseekreis erfolgt die Qualifizierung von Tagespflegepersonen in Anlehnung an das Curriculum des Deutschen Jugendinstituts, München und beinhaltet insgesamt einen Stundenumfang von 160 Unterrichtseinheiten. Zusätzlich wird ein Kurs Erste-Hilfe-am-Kind für alle Tagespflegepersonen angeboten. Die Teilnahme an den Qualifizierungskursen wird durch den neu eingeführten Tagesmütter-Pass für jede Tagespflegeperson bestätigt und dient damit auch bei einem Wohnortwechsel der Tagespflegeperson als Nachweis.

Die notwendige Tagespflegeerlaubnis wird beim Vorliegen der Voraussetzungen durch das örtlich zuständige Jugendamt erteilt. Wer ohne gültige Erlaubnis die Tagespflege ausübt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Im Bodenseekreis erfolgt die persönliche und formelle Überprüfung von Tagespflegeinteressenten durch die vor Ort ansässigen 5 Tagespflegevermittlungsfachfrauen (Frau Bruckert für Bermatingen, Deggenhausertal, Markdorf, Oberteuringen / Frau Langer für Daisendorf, Hagnau, Meersburg, Stetten, Uhldingen-Mühlhofen, Überlingen, Owingen und Sipplingen / Frau Litter für Neukirch und Tettnang / Frau Müller-Vecchio für Meckenbeuren / Frau Schaup-Knaack für Friedrichshafen, Immenstaad, Langenargen, Kressbronn, Eriskirch / Der Bereich Salem, Frickingen und Heiligenberg ist zur Zeit nicht besetzt und wird von Frau Bruckert vertreten). Die Erreichbarkeit und Sprechzeit ist über die jeweiligen Familientreffs zu erfragen.

Um den steigenden Bedarf an Tagespflegepersonen nachkommen zu können, ist der Landkreis auf neue Tagesmütter angewiesen. Weitere Informationen und Beratung zum Thema Tagespflege erhalten Sie bei den zuständigen Tagespflegevermittlungsfachfrauen.

<link fileadmin bodenseekreis presse tagesmuetterpass.pdf _blank den>Hier können Sie den Tagesmütterpass herunterladen (pdf)