Schinken-Imitate im Visier des Veterinäramtes

Nur wo Schinken oder Käse drin ist, darf auch „Schinken“ oder „Käse“ draufstehen

Die Lebensmittelkontrolleure des Landratsamtes Bodenseekreis haben Schinken- und Käse-Imitate in den letzten Wochen verstärkt ins Visier genommen. Landrat Lothar Wölfle fordert korrekte Kennzeichnung zur Information und zum Schutz des Verbrauchers.

Im Rahmen einer Schwerpunktaktion wurden dabei 144 Betriebe, v.a. aus dem Bereich der Pizzerien und Imbissbetriebe, speziell daraufhin überprüft, ob bei den betreffenden Produkten auch tatsächlich das draufsteht, was drin ist. Beim Schinken gab es bei ca. einem Drittel der Betriebe Beanstandungen; die Betreiber wurden belehrt, dass die Kennzeichnung nicht mit dem verwendeten Produkt übereinstimmte. Zehn dieser Betriebe müssen sogar mit Bußgeldern rechnen, da sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal belehrt worden waren, ihre neuen Erkenntnisse aber nicht umgesetzt hatten. Nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Käse-Imitate fanden die Kontrolleure dagegen nur in 10 Fällen, z.B. auf überbackenen „Käsestangen“.
„Wenn der Gast eine Pizza Prosciutto bestellt, möchte er Schinken drauf haben und kein brühwurstartiges Pökelfleischerzeugnis mit hohem Wasseranteil“ so Günter Herrmann, der Amtsleiter des Veterinäramtes. Das Problem dabei sei, dass der Verbraucher das dem durcherhitzten Produkt in der Regel gar nicht ansieht und sich natürlich auch auf die Zutatenliste der Speisekarte verlässt.
Nicht immer wird das Ersatzprodukt mit Absicht verwendet; häufig ist auch einfach nur Unkenntnis der Grund dafür. Ein weiteres, häufiger vorkommendes Problem sei, dass der Gastronom Schinken bestellt, aber ein billigeres Ersatzprodukt geliefert bekommt.
Für die Kontrolleure ist die Falschkennzeichnung von Schinkenimitaten nichts Neues. Bereits seit längerem achten sie verstärkt auf die Qualität der Produkte, die sich mit dem wohlklingenden Namen Schinken schmücken. Da die industriellen Hersteller ihren Sitz in anderen Bundesländern oder im Ausland haben, liefen die Vollzugsmaßnahmen früher häufig ins Leere. Die Kontrolleure haben ihr Hauptaugenmerk daher jetzt auf die Betriebe vor Ort gerichtet, um die Verbraucher im Bodenseekreis vor Irreführung zu schützen. Die industriellen Hersteller sind sehr findig: Zwischenzeitlich wird statt der brühwurstartigen Erzeugnisse häufig „Schinken in Würzlake“ hergestellt, mit anderen Worten: ein Erzeugnis aus Schinken mit einem überhöhten Wasseranteil, das den Namen Schinken eigentlich nicht mehr verdient.

Die Problematik der Imitate war diesen Sommer im Zusammenhang mit dem sogenannten „Analogkäse“ in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Im Gegensatz zu den Schinkenimitaten, die bereits seit vielen Jahren ein Dauerthema der Lebensmittelüberwachung sind,  kamen erst in der jüngeren Vergangenheit die Käse-Imitate dazu.

Bei der Kontrollaktion achteten die Kontrolleure nebenbei auch darauf, ob die weißen Käsewürfel, die man gemeinhin als Feta bezeichnet, diesen Namen auch verdienen. Den Namen Feta darf ein Käse nämlich nur tragen, wenn er tatsächlich aus Schafskäse besteht und aus bestimmten Regionen Griechenlands kommt. Trifft das nicht zu, muss auch die Kennzeichnung des Endprodukts klar erkennen lassen, dass es sich nicht um echten Feta handelt. Vielen Verbrauchern und auch Gastronomen war bisher gar nicht bewusst, dass der Name Feta in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen der EU aufgenommen wurde. Seither ist dieser Name geschützt.
Doch was muss ein Verbraucher tun, wenn es ihm wichtig ist, dass er kein Imitat vorgesetzt bekommt? „Fragen Sie die Bedienung! Sie muss dem Kunden wahrheitsgemäß Auskunft geben. Außerdem ist Folgendes gut zu wissen: Bei Schinken vom Metzger kann man sich darauf verlassen, dass es sich um echten Schinken handelt. Und auch bei Fertigpackungen im Einzelhandel haben wir die Imitat-Problematik relativ selten.“ so Günter Herrmann.
Landrat Wölfle dankt den Lebensmittelkontrolleuren für ihre gute Arbeit im Dienst des Verbraucherschutzes. „Unsere Forderung ist simpel“, so Wölfle weiter „man muss einfach nur ehrlich drauf schreiben, was drin ist. Der Kunde kann dann selbst entscheiden, ob er das betreffende Produkt essen möchte oder nicht.“
Weitere Informationen beim Veterinäramt (Telefon 07541 204-5177)