EU-Gelder für Projekte gegen Schulversagen
Schulversagen von schwächeren Schülern zu vermeiden und somit deren Chancen auf eine Ausbildung zu verbessern ist das Ziel einer aktuellen Fördermaßnahme des Europäischen Sozialfonds (ESF). Für diesen Zweck stehen auch in diesem Jahr für den Bodenseekreis insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung. Träger von beruflichen Bildungs- und Integrationsmaßnahmen können bis 31. Mai die ESF-Förderung für solche Projekte und Maßnahmen bei der L-Bank in Karlsruhe beantragen. Koordiniert und bewilligt werden die Förderanträge durch das Landratsamt. Unter dem Menüpunkt „Ausschreibungen“ auf www.bodenseekreis.de oder unter Tel. 07541/ 204 5640 informiert die Kreisverwaltung über die Details der Ausschreibung.
Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) fließen für den Förderzeitraum von 2007 bis 2013 insgesamt 266 Millionen Euro ins Land Baden-Württemberg. Dem Bodenseekreis kommen davon pro Jahr 200.000 Euro zugute. Diese EU-Gelder sollen für Maßnahmen verwendet werden, die den Zugang zu Beschäftigung sowie die Integration von benachteiligten Personen in den Arbeitsmarkt verbessern helfen. Bei der aktuellen Ausschreibung werden Maßnahmen gefördert, die das regionale Förderziel „Vermeidung von Schulversagen und Erhöhung der Ausbildungsreife von schwächeren Schülern und Schülerinnen“ verfolgen.
Träger von beruflichen Bildungs- und Integrationsmaßnahmen können bis zum 31. Mai 2010 bei der L-Bank einen Förderantrag stellen.
Gefördert werden können Projekte mit mindestens zehn Teilnehmern und einer Laufzeit von Juli 2010 bis maximal Dezember 2011. Förderungsvoraussetzungen sind weiterhin ein innovativer Ansatz sowie ein benötigter Förderumfang von mindestens 10.000 Euro.
Die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt im Auftrag des Sozialministeriums durch die L-Bank. Die Grundlage dafür bilden aber lokale Empfehlungen, die von einem speziell hierfür eingerichteten Arbeitskreis ausgesprochen werden. Ihm gehören die Sozialpartner, die Arbeitsagentur, die Vertreter/innen der Wohlfahrtsverbände, des Bildungsbereichs und die Frauen- und Familienbeauftragte des Bodenseekreises an. Geleitet wird der Arbeitskreis vom Sozialdezernenten des Landratsamts, Andreas Köster.
Die Antragstellung muss bis zum 31. Mai 2010 bei der L-Bank, Schlossplatz 10 in 76113 Karlsruhe erfolgen. Trägern und Einrichtungen, die Interesse daran haben, eine ESF-Förderung zu beantragen, steht im Landratsamt Bodenseekreis Frau Wiltrud Bolien zur Verfügung: 07541/ 204 5640, Email: wiltrud.bolien@bodenseekreis.de
Der genaue Ausschreibungstext ist auch unter dem Menüpunkt „Ausschreibung“ auf www.bodenseekreis.de nachzulesen. Der ESF-Leitfaden und die Antragsformulare sind unter www.esf-bw.de abrufbar.