In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zur Infektion gesunder Bienenvölker mit der Varroa-Milbe. Dies kann durch eine optimale Abstimmung der Behandlungszeiten vermieden werden. Das teilt das Veterinäramt beim Landratsamt Bodenseekreis mit. Hierzu wurde unter Beteiligung des Untersuchungsamtes Freiburg und der Landesanstalt für Bienenkunde in Hohenheim ein abgestimmtes Bekämpfungskonzept erstellt.
Entsprechend dem „Varroa-Bekämpfungskonzept Baden-Württemberg“ wird zumindest bei Wirtschaftsvölkern dringend empfohlen, bis zum 31. Juli eine erste Stoßbehandlung mit Ameisensäure beziehungsweise eine erste Gabe eines Thymol-Präparates durchzuführen. Bis spätestens 31. August muss die Dauerbehandlung mit Ameisensäure/Thymol abgeschlossen sein.
Die Winterbehandlung sollte bis zum 30. November durchgeführt werden. Dabei ist es entscheidend, dass die Völker keine gedeckelte Brut enthalten. Als Behandlungsmittel wird im Bekämpfungskonzept ein Oxalsäure-Präparat empfohlen. Grundsätzlich dürfen nur zugelassene Mittel verwendet werden. Einzelheiten können dem Faltblatt der Imker-Verbände „Varroa-Bekämpfungskonzept Baden-Württemberg“ entnommen oder über die Landesanstalt für Bienenkunde in Hohenheim sowie die Fachberater erfahren werden.
Das Veterinäramt weist außerdem darauf hin, dass Halter von Bienen registriert sein müssen. Die Anträge hierfür können beim Veterinäramt angefordert werden (www.bodenseekreis.de - Veterinäramt).