Alle Dienststellen des Landratsamts Bodenseekreis bleiben an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen (Dienstag, 24. bis Donnerstag, 26. Dezember 2024) sowie an Silvester und Neujahr (31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025) geschlossen.

EU-Mittel zur Beschäftigungsförderung für den Bodenseekreis im Jahr 2011

Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) – Ziel 3 fließen für den Förderzeitraum 2007 bis 2013 insgesamt 266 Millionen Euro ins Land Baden-Württemberg. Dem Bodenseekreis kommen davon pro Jahr 200.000 Euro zugute. Diese EU-Gelder sollen für Maßnahmen verwendet werden, die den Zugang zu Beschäftigung sowie die Integration von benachteiligten Personen in den Arbeitsmarkt verbessern helfen. Träger von beruflichen Bildungs- und Integrationsmaßnahmen können bei der L-Bank bis zum 30. September 2010 einen Förderantrag für das Jahr 2011 stellen. Für besonders innovative Projekte ist eine zweijährige Förderung möglich.

Die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt im Auftrag des Sozialministeriums bei der L-Bank. Die Grundlage dafür bilden aber lokale Empfehlungen, die von einem speziell dafür eingerichteten Arbeitskreis ausgesprochen werden. Ihm gehören die Sozialpartner, die Arbeitsagentur, die Vertreter/innen der Wohlfahrtsverbände, des Bildungsbereichs und die Frauen- und Familienbeauftragte an. Geleitet wird der Arbeitskreis vom Sozialdezernenten des Bodenseekreises, Andreas Köster.

Der für die regionale Programmsteuerung im Bodenseekreis zuständige Arbeitskreis hat Förderschwerpunkte festgelegt. Für den Bodenseekreis sieht er einen regionalen Bedarf für benachteiligte Gruppen wie ausländische Jugendliche bei denen der Schulabschluss gefährdet ist oder die nicht berufsreif sind, alleinerziehende Frauen, ausländische Frauen und Langzeitarbeitslose mit Vermittlungshemmnissen. Die regionalen Förderziele sind auf der Internetseite des Bodenseekreises nachzulesen.

Die Antragstellung muss bis zum 30. September 2010 bei der L-Bank, Schlossplatz 10 in 76113 Karlsruhe erfolgen. Trägern und Einrichtungen, die Interesse daran haben, eine ESF-Förderung zu beantragen, steht im Landratsamt Bodenseekreis Frau Wiltrud Bolien zur Verfügung: 07541 204-5640, Email: wiltrud.bolien@bodenseekreis.de

Der genaue Ausschreibungstext ist auch unter dem Menüpunkt „Ausschreibung“ auf www.bodenseekreis.de nachzulesen. Der ESF-Leitfaden und die Antragsformulare sind unter www.esf-bw.de abrufbar.