Es ist gefährlich und meist auch illegal, als so genannter Flugpate Hunde aus dem Ausland nach Deutschland zu bringen. Darauf weist zu Beginn der Urlaubssaison das Veterinäramt des Bodenseekreises hin. „Wer am Urlaubsort darauf angesprochen wird, einen Hund an der Grenze als seinen eigenen auszugeben, um ihn nach Deutschland zu bringen, sollte sehr vorsichtig sein“, warnt Günter Herrmann, Leiter des Kreisveterinäramtes in Friedrichshafen. Denn die Tiere können Krankheiten einschleppen, die nicht nur den heimischen Vierbeinern sondern teilweise auch dem Menschen gefährlich werden können. Dennoch gibt es immer wieder Fälle, in denen Tierschutzorganisationen im großen Maßstab vor allem Hunde aus Süd- und Osteuropa nach Deutschland bringen lassen, um sie vor Elend und Verhungern retten zu wollen.
Erst im März dieses Jahres wurden in Süddeutschland ein Fall von Tollwut bei einem illegal aus dem Ausland eingeführten Hund bekannt. Zum Reisen mit Tieren gibt es deshalb klare Regeln: im privaten Reiseverkehr müssen Hunde und Katzen durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung gekennzeichnet sein und sie müssen einen Heimtierausweis sowie einen gültigen Tollwutimpfschutz haben. „Diese Vorschriften sollen die Bevölkerung und die hiesigen Haustiere vor eingeschleppten Erkrankungen schützen“, erklärt Herrmann.
Neben der Tollwut sind dies vor allem die Leishmaniose und die Ehrlichiose, die Hunde und auch dem Menschen gefährlich werden können. Auch die Babesiose (Hundemalaria) und die Herzwurmerkrankung werden immer wieder bei illegal eingeführten Hunden festgestellt. „Oft ist die Herkunft der kranken Tiere unbekannt oder wird sogar verschleiert“, berichtet Kathrin Dinort, Tierärztin beim Landratsamt Bodenseekreis, aus ihrer täglichen Arbeit. „Die Diagnose wird dann oft zu spät gestellt, weil manche dieser Krankheiten eigentlich nur in entfernten Regionen vorkommen“, ergänzt die Expertin. Aus diesen Gründen sollte ein verantwortungsvoller Umgang bei der Einfuhr von Tieren aus dem Ausland für jede Tierschutzorganisation eine Selbstverständlichkeit sein, heißt es daher aus dem Landratsamt.
Wenn Tiere in größerem Umfang und systematisch ins Land gebracht werden, sind strengere Anforderungen als im privaten Reiseverkehr zu erfüllen. Diese gelten natürlich auch für Tierschutzorganisationen. Zum Beispiel ist eine Erlaubnis zum Handel mit Tieren und für jedes Tier ein tierärztliches Zeugnis erforderlich.
Mit dem Ziel, diese Auflagen zu umgehen, ist die Einfuhr durch so genannte Flugpaten mittlerweile weit verbreitet: Urlaubsrückkehrer geben sich als Besitzer eines Tieres aus, das ihnen kurz vor der Rückreise nach Deutschland übergeben wurde. „Dadurch werden einem nicht kontrollierbaren, gefährlichen Tierhandel Tür und Tor geöffnet und bewusst die strengen Schutzbestimmungen umgangen“, sagt dazu Veterinäramtsleiter Herrmann. Im Jahr 2008 gelangten durch illegale Importe fünf tollwutkranke Hunde in die EU. Nach Schätzungen der WHO sterben jährlich weltweit 50.000 Menschen an der Tollwut. „Wer sich aus falsch verstandener Tierliebe dazu benutzen lässt, handelt illegal“, stellt Herrmann klar. Die Flugpaten müssen mit Bußgeldern rechnen, wenn sie erwischt werden. Außerdem werden die eingeführten Tiere beschlagnahmt, wenn ihr Impfstatus nicht klar ist. Dann muss derjenige, bei dem die illegal eingeführten Tiere gefunden wurden, auch die Kosten für die gegebenenfalls erforderliche Untersuchung, Impfung und Quarantäne tragen.
Das Veterinäramt beim Landratsamt Bodenseekreis fordert deshalb alle Flugreisenden auf, sich nicht auf Flugpatenschaften einzulassen. Eine seriöse Hilfe für Tiere sei nur dann ohne Gefahren für Menschen und die heimischen Tiere möglich, wenn sie im Rahmen der Gesetze stattfinde, betont die Kreisbehörde. Wenn man sich für den Schutz von Tieren im Ausland engagieren möchte, sei es sehr viel besser und wichtiger, den Tierschutz vor Ort zu stärken. Anregungen hierzu sind beispielsweise auf der Internetseite des Deutschen Tierschutzbundes e. . zu finden (www.tierschutzbund.de).
Fragen zur Einfuhr von Tieren beantwortet das Veterinäramt beim Landratsamt Bodenseekreis gerne unter Tel. 07541 204-5177.