Alle Dienststellen des Landratsamts Bodenseekreis bleiben an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen (Dienstag, 24. bis Donnerstag, 26. Dezember 2024) sowie an Silvester und Neujahr (31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025) geschlossen.

Landespflegeprogramm 2011: Gelder vom Land für Naturschutz, Biotop- und Landschaftspflege

Antragsfrist: 15. November 2010

Das Land Baden-Württemberg fördert auch im kommenden Jahr Maßnahmen des Naturschutzes, der Biotop- und Landschaftspflege, sowie der Landeskultur. Grundlage der Förderung ist die Landschaftspflegerichtlinie des Landes (LPRL), welche nach der EU-Beteiligung an den Fördermaßnahmen im Jahr 2008 neu erlassen wurde.

Förderfähig sind Maßnahmen in besonders geschützten oder schutzwürdigen Gebieten: Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile, Biotope nach § 30 BNatSchG., Natura-2000-Gebiete, Gewässerrandstreifen, Projektgebiete für Artenschutz oder Pufferstreifen zu geschützten Gebieten.

Zu den Maßnahmen zählen Aktivitäten, die der Tier- und Pflanzenwelt, sowie dem Landschaftsbild zugutekommen. Dazu gehören neben Amphibienschutzmaßnahmen auch die Anpflanzung oder Pflege von Feldgehölzen, die Pflege von Biotopen durch Mahd mit Abräumen und Entbuschen, die Renaturierung und Bepflanzung von Fließgewässern, die Offenhaltung wertvoller Landschaftsteile, der Erwerb von naturschutzrelevanten Flächen, die Beseitigung von Störfaktoren innerhalb geschützter Landschaftsteile, die Neuanlage oder Wiederherstellung von Amphibiengewässern und vieles anderes mehr.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen nicht aus einer gesetzlichen oder sonstigen Verpflichtung heraus durchzuführen sind. Ferner dürfen für die beantragte Maßnahme keine Förderungen aus landwirtschaftlichen Programmen des Landes oder der EU beantragt werden.

Maßnahmen, für die Zuwendungen nach der LPRL. gewährt werden, können auf einem Ökokonto nur angerechnet werden, wenn die Maßnahme mit der einmaligen Zuwendung abgeschlossen ist und dauerhaft wirkt. Die Anrechnung beschränkt sich auf den Eigenanteil des Zuwendungsempfängers.

Die Förderanträge müssen bis spätestens 15. November 2010 beim Umweltschutzamt des Bodenseekreises eingegangen sein.

Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine, Verbände und Sonstige Akteure, die Grundstücke in der freien Landschaft bewirtschaften oder pflegen, oder die die Trägerschaft für eine Pflegemaßnahme übernehmen.

Erhältlich sind die Anträge beim Umweltschutzamt des Bodenseekreises unter der Tel. Nr.: 07541 204-5466 oder -5368. Für Fragen und Beratungen stehen die Ökologen des Umweltschutzamts, sowie die Naturschutzbeauftragten gerne zur Verfügung.

Die Anträge sind auch im Internet erhältlich: www.bodenseekreis.de/21.html in der Rubrik „Pflegeprogramme des Umweltschutzamts-Landespflegeprogramm“.