Alle Dienststellen des Landratsamts Bodenseekreis bleiben an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen (Dienstag, 24. bis Donnerstag, 26. Dezember 2024) sowie an Silvester und Neujahr (31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025) geschlossen.

Entwurf für Fünf-Jahres-Nahverkehrsplan bis 17. Dezember öffentlich einzusehen

Wie entwickelt sich der öffentliche Personennahverkehr in den nächsten fünf Jahren? Damit beschäftigt sich der Nahverkehrsplan des Bodenseekreises, dessen Fortschreibung im nächsten Jahr ansteht. Dass künftig beim öffentlichen Busverkehr möglichst umweltfreundliche Fahrzeuge eingesetzt werden sollen, versteht sich fast schon von selbst. Konkreter wird es bei der Barrierefreiheit, hier ist die Rede von niveaugleichen Einstiegen bei den Bussen sowie vom Einsatz optischer und akustischer Fahrgastinformationen. Um für diese und viele andere Themen richtungsweisende Antworten zu geben, hat das Landratsamt Bodenseekreis in enger Abstimmung mit den hier aktiven Verkehrsunternehmen und dem benachbarten Landkreis Ravensburg einen Rahmenplan im Entwurf vorgelegt, der die Weiterentwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs für den Zeitraum der nächsten fünf Jahre beinhaltet.

Der Bodenseekreis stimmt seinen Nahverkehrsplan so weit wie möglich mit dem Nachbarlandkreis Ravensburg ab, da es vielfältige Verkehrsverflechtungen untereinander gibt. Außerdem sind beide Landkreise Gesellschafter des Verkehrsverbunds Bodensee-Oberschwaben (bodo) und damit schon seit der Gründung des Verbundes im Jahr 2004 Partner in der Gestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs. Auf 66 Seiten wird Bilanz gezogen, analysiert und es werden vor allem Ziele und Standards für die Weiterentwicklung des Nahverkehrs im Bodenseekreis aufgestellt. Die Inhalte des Nahverkehrsplans sind das Ergebnis eines Verfahrens, in das auch Vertreter von bodo sowie die Gemeinden eingebunden waren.

Wer Anregungen oder Hinweise zu diesem Entwurf hat, kann diese gerne bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung vorbringen. Wegen der derzeit laufenden offiziellen Anhörung der Städte und Gemeinden ist dies allerdings nur bis zum 17. Dezember 2010 möglich. Die Städte und Gemeinden werden die Anregungen aufnehmen und können diese in ihren Stellungnahmen gegenüber dem Landratsamt einbringen, das diese soweit möglich im geänderten Entwurf berücksichtigen wird. Der Kreistag wird die Endfassung des Nahverkehrsplans voraussichtlich noch im ersten Quartal 2011 beraten und beschließen.